Die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung in Deutschland steigt steil an. Im ersten Halbjahr 2026 seien bereits 5.862 Anträge beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) eingegangen, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine Sprecherin der Behörde. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2025 hatten 3.867 Menschen einen Antrag gestellt, 2024 waren es 2.998. Im Jahr 2011, dem Jahr der Aussetzung der Wehrpflicht, wurden 4.348 Anträge gezählt.
Neue Wehrdienstregeln als Treiber
Hintergrund für den Anstieg dürfte die angespannte Sicherheitslage und das Gesetz über den neuen Wehrdienst sein, das zum 1. Januar 2026 in Kraft trat. Kern ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige für einen Ausbau der Truppe rekrutiert werden. Sollten die Zielkorridore verfehlt werden, kann der Bundestag über eine sogenannte Bedarfswehrpflicht entscheiden.
Die Wehrpflicht ist zwar ausgesetzt, bleibt aber weiter im Grundgesetz verankert. Unabhängig von der Aussetzung bleibt laut Bundesamt das Recht bestehen, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern.
Widerrufe von Verweigerungen
Parallel dazu gibt es auch eine Reihe von Menschen, die ihre bereits erfolgte Kriegsdienstverweigerung widerrufen. Die „Neue Osnabrücker Zeitung“ hatte im April berichtet, im vergangenen Jahr sei dies 781 Mal der Fall gewesen, im ersten Quartal dieses Jahres bereits 233 Mal. Dies deutet auf eine veränderte Einstellung hin, möglicherweise aufgrund der aktuellen Sicherheitslage oder persönlicher Gründe.



