Jens Spahn, Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU im Bundestag, ist gemeinsam mit seinem Ehemann Daniel Funke Vater geworden. Das Kind wurde von einer Leihmutter in den USA zur Welt gebracht. Dies ist insofern brisant, als Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist und Spahns eigene Partei sich klar gegen eine Legalisierung ausspricht. Spahn selbst hatte in der Vergangenheit geäußert, er könne sich als „schwuler Mann und Christ“ nur schwer mit der „Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden“. Nun scheint sich seine Haltung geändert zu haben.
Leihmutterschaft in der EU: Ein Flickenteppich an Regelungen
Da Leihmutterschaft nicht im EU-Recht geregelt ist, legen die Mitgliedsstaaten eigene Regeln fest. In den meisten EU-Ländern ist Leihmutterschaft verboten, einige zeigen sich liberaler. Jedes Jahr reisen Paare aus Europa ins Ausland, um Verbote zu umgehen.
Italien: Streng verboten – auch im Ausland
In Italien wurde Leihmutterschaft 2004 unter Silvio Berlusconi verboten. Im Oktober 2024 erklärte die Regierung unter Giorgia Meloni das Austragen eines Kindes für Auftraggeber zu einer universellen Straftat, die nach dem Weltrechtsprinzip auch dann in Italien verfolgt werden kann, wenn sie im Ausland begangen wurde. Die Strafe: Geldbußen zwischen 600.000 und einer Million Euro sowie Gefängnisstrafen von zwei Monaten bis zu drei Jahren. Meloni schrieb auf X: „Der Gesetzentwurf, der die Vermietung von Gebärmüttern unter Strafe stellt, ist endlich Gesetz.“
Spanien: Leihmutterschaft seit 2006 verboten
In Spanien ist Leihmutterschaft seit 2006 gesetzlich verboten. Bisher konnten Kinder, die im Ausland durch eine Leihmutter geboren wurden, direkt beim Standesamt registriert werden, wenn eine gerichtliche Entscheidung aus dem Land der Leihmutterschaft vorgelegt wurde. Im April 2025 verbot die spanische Regierung dies per Anweisung. Nun müssen die Auftraggeber eine biologische Verbindung zu dem Kind nachweisen oder ein Adoptionsverfahren einleiten. Hintergrund war ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, das Leihmutterschaftsverträge für nichtig erklärte.
Schweden: Grauzone mit Bewegung
In Schweden ist es nicht verboten, ein Kind für eine andere Person auszutragen, aber staatliche Unterstützung gibt es nicht. Laut Elternrechtsgesetzbuch gilt die Gebärende automatisch als rechtliche Mutter, was Leihmutterschaft faktisch unmöglich macht. Seit Jahren bröckelt das System: Die konservativen Moderaterna fordern eine Lockerung und warben 2022 mit der Kampagne „Für das Recht aller auf Elternschaft“. Auch andere Mitte-Rechts-Parteien zeigen sich offen, während Sozial- und Christdemokraten sowie die Linkspartei strikt dagegen sind.
Dänemark: Strenge Regeln mit staatlicher Unterstützung
Zum 1. Januar 2025 trat in Dänemark ein Gesetz in Kraft, das die Elternschaft eines von einer Leihmutter geborenen Kindes ermöglicht. Voraussetzung: Ein altruistischer Leihmutterschaftsvertrag muss von einem Familiengericht genehmigt werden. Die Leihmutter muss mindestens 25 Jahre alt sein, in Dänemark wohnen und bereits ein Kind geboren haben. Kommerzialisierung ist verboten, nur eine Aufwandsentschädigung ist erlaubt. Die damalige Gesundheitsministerin Sophie Løhde schrieb in einem Debattenbeitrag: „Aus unserer Sicht ist das derzeitige Verbot, das Dänen dazu zwingt, Tausende von Kilometern zu reisen, um Hilfe bei der Elternschaft zu erhalten, sowohl unlogisch als auch unangemessen.“ Die Regierung hat den Weg freigemacht, um Fruchtbarkeitsbehandlungen für Leihmutterschaft zu legalisieren.
Ukraine: Lockere Gesetze, niedrige Kosten
In der Ukraine ist Leihmutterschaft seit 2004 erlaubt. Trotz des Krieges reisen viele ausländische Paare dorthin. Offizielle Statistiken fehlen, vor der russischen Vollinvasion gab es schätzungsweise mindestens 1.500 Geburten pro Jahr. Die Kosten betragen bis zu 70.000 Euro – deutlich weniger als in den USA (100.000 bis 200.000 Dollar). Voraussetzungen: Die Wunscheltern müssen verheiratet sein, die Frau muss medizinische Gründe haben (z. B. Gebärmutterverformung oder mindestens vier erfolglose künstliche Befruchtungen). Die Leihmutter muss volljährig sein und bereits eine Schwangerschaft hinter sich haben. Nach ukrainischem Recht ist das Baby offiziell das Kind der Wunscheltern, die Leihmutter hat keinerlei Anspruch auf Mutterschaft.
Irland: Altruistische Leihmutterschaft erlaubt
Seit 2024 gibt es in Irland einen gesetzlichen Rahmen für altruistische Leihmutterschaften, bei denen keine kommerzielle Bezahlung erfolgen darf. Möglich ist dies auch für queere Paare und Alleinstehende. Leihmutterschaften müssen über staatlich zugelassene Kliniken laufen. Die Gebärende ist zunächst die rechtliche Mutter; die Wunscheltern beantragen eine Übertragung der Elternschaft, die von einem Gericht geprüft wird. Ohne die explizite Zustimmung der Leihmutter nach der Geburt geht nichts.
Großbritannien: Altruistische Leihmutterschaft für Alleinstehende und Homosexuelle
Nach dem Skandal um Kim Cotton, die 1985 für ein schwedisches Paar ein Kind austrug, verbot das britische Parlament die kommerzielle Vermittlung von Leihmutterschaften. 2008 wurde das Gesetz modernisiert: Kommerzielle Leihmutterschaft bleibt verboten, aber unbezahlte Leihmutterschaft ist leichter möglich, auch für homosexuelle Paare. Die austragende Frau ist automatisch die Mutter; die Auftraggeber müssen einen Antrag auf Übertragung der Elternschaft stellen. Seit 2019 können auch Alleinstehende Auftraggeber sein.



