Rund zweieinhalb Jahre nach einem gescheiterten Versuch, ein Clan-Mitglied aus dem Berliner Maßregelvollzug zu befreien, steht ein Bruder des damals untergebrachten Mannes vor Gericht. Der 23-Jährige muss sich seit heute vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, in der Nacht zum 20. Dezember 2023 gemeinsam mit mindestens drei weiteren, bislang unbekannten Tätern auf das Gelände des Krankenhauses des Maßregelvollzugs in Berlin-Buch eingedrungen zu sein, um seinen dort untergebrachten Bruder zu befreien.
Der Vorfall im Detail
Gegen drei Uhr morgens durchtrennten die Vermummten mit einem Flex zwei Zäune, die das Krankenhaus umgeben, und hebelten eine Tür auf. Anschließend versuchten sie, die Fenstergitter des Zimmers des 28-jährigen Clan-Mitglieds zu durchtrennen. Als der Alarm ausgelöst wurde, flohen die Täter. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23-Jährigen versuchte Gefangenenbefreiung und Sachbeschädigung vor. Sein Verteidiger erklärte zu Prozessbeginn, sein Mandant werde zu den Vorwürfen schweigen.
Zeugenaussage eines Polizeibeamten
Ein Polizeibeamter sagte als erster Zeuge aus: Nach einem Notruf seien er und eine Kollegin schnell vor Ort gewesen. An einer Einfahrt habe ein Fahrzeug mit laufendem Motor gestanden. Der Beamte habe „ein Gesicht mit Sturmhaube“ gesehen. Der Fahrer habe dann Gas gegeben. Kurz darauf sei ein zweites Auto weg gerast und verschwunden – eine Verfolgung sei zwecklos gewesen. Die Tür zum Zimmer des 28-Jährigen habe sich zunächst nicht von außen öffnen lassen, weil ein abgebrochener Schlüssel im Schloss steckte. Als der Mann schließlich von innen öffnete, habe er die Hände gehoben. Später habe der 28-Jährige gesagt: „Dumm gelaufen, aber in neun von zehn Malen gewinnen wir.“
DNA-Spur als Beweismittel
Eine DNA-Spur, die an einem damals benutzten Werkzeug sichergestellt wurde, soll zu dem 23-Jährigen geführt haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass er einer der Täter war. Die beiden Brüder waren bereits vor zweieinhalb Monaten in einem anderen Verfahren verurteilt worden: Wegen zweier Brandanschläge vor einem Gefängnis im Frühjahr 2024. Der 28-Jährige, der den Auftrag dazu laut Anklage als Inhaftierter erteilte, erhielt wegen Anstiftung drei Jahre und drei Monate Haft. Gegen den 23-Jährigen ergingen wegen Brandstiftung in einem Fall zwei Jahre und sechs Monate Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der aktuelle Prozess wird am 16. Juni fortgesetzt.



