US-Präsident Donald Trump hält an seiner Zollpolitik fest: Kurz bevor eine Übergangslösung für seine globalen Zölle ausläuft, präsentiert die US-Regierung eine neue Rechtsgrundlage für die Importgebühren. Ab Freitagmorgen 06:01 Uhr deutscher Zeit (Mitternacht US-Ostküstenzeit) sollen neue Einfuhrzölle zwischen 10 und 12,5 Prozent auf Waren aus Dutzenden Handelspartnern erhoben werden, darunter auch bestimmte Produkte aus der Europäischen Union. Das teilte das Büro des US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer mit.
Neue Zölle nach Supreme-Court-Urteil
Im Februar hatte der Oberste Gerichtshof der USA die umfassenden Importzölle von Trump für rechtswidrig erklärt. Der Präsident habe mit den auf Basis eines Notstandsgesetzes verhängten Zöllen seine Befugnisse überschritten, urteilte eine deutliche Mehrheit der Richter. In der Folge muss die US-Regierung Milliarden an bereits erhobenen Zöllen zurückzahlen. Trump kündigte daraufhin an, neue Wege zur Zollerhebung zu suchen – und hat diese nun offenbar gefunden.
Die neuen Zölle stützen sich auf Paragraph 122 des Handelsgesetzes von 1974. Dieser erlaubt die Erhebung einer Abgabe von höchstens 15 Prozent für maximal 150 Tage. Danach müsste das US-Parlament zustimmen – was angesichts der hohen Inflation als unwahrscheinlich gilt. Ausgenommen von den neuen Zöllen sind Produkte, die bereits vor dem Stichtag auf ein Schiff geladen wurden, sich auf dem letzten Transportabschnitt befinden und vor dem 28. Juli abgefertigt werden.
Bis zu 12,5 Prozent Zoll auf bestimmte Waren
Je nach Handelspartner hätten die Untersuchungen entweder Zölle in Höhe von 10 oder 12,5 Prozent als „angemessenen Satz“ ergeben, hieß es in der Mitteilung des Handelsbeauftragten. Die Europäische Union wird dort gemeinsam mit Taiwan, Japan und der Schweiz als Handelspartner genannt, bei denen für die Importe bestimmter Produkte in die USA beide Sätze aufgeführt werden. Es soll demnach auch Ausnahmen geben.
Bereits Anfang Juni hatten die USA Zölle gegen 60 Volkswirtschaften angedroht, weil diese Importe von Produkten aus mutmaßlicher Zwangsarbeit nicht verhindert oder bestehende Importverbote nicht ausreichend überprüft hätten. Zuletzt hatte Trumps Handelsbeauftragter Greer im Gespräch mit dem US-Sender CNBC Konsequenzen signalisiert, die aus Untersuchungen auf Basis des Paragrafen 301 resultierten. Paragraph 301 des Handelsgesetzes räumt der Regierung die Möglichkeit ein, bei „ungerechtfertigten, unangemessenen oder diskriminierenden“ Handelspraktiken aktiv zu werden.
Unklarheit für EU-Handelsabkommen
Für die meisten Importe aus der EU galt bislang ein Zoll von bis zu 15 Prozent im Rahmen des sogenannten „Turnberry-Deals“. Dieses bilaterale Handelsabkommen hatten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump im August 2025 geschlossen, um einen drohenden Handelskrieg abzuwenden. Brüssel machte dabei Zugeständnisse wie die Abschaffung von EU-Zöllen auf US-Industriegüter.
Angesichts der sprunghaften Politik Trumps hat die EU ein Sicherheitsnetz eingebaut: Sollten die USA ihre Zusagen nicht vollständig umsetzen oder Absprachen aussetzen, können die EU-Konzessionen ausgesetzt werden, einschließlich erneuter Zollerhöhungen. Bislang halte sich Washington laut Brüsseler Kreisen zumindest in den meisten Fällen an das Abkommen. Für rund 93 Prozent der EU-Exporte in die USA fielen Zölle von maximal 15 Prozent an, sagte ein EU-Beamter. Bei den restlichen Produkten liege der Satz allerdings höher – etwa für Käse, der effektiv mit knapp 25 Prozent verzollt werde.



