Landkreistag: 100.000-Euro-Grenze bei Pflegekosten zu hoch
Im Streit um die Kosten der Pflegeversicherung rücken die Kinder der Betroffenen stärker in den Fokus. Der Deutsche Landkreistag hält das Schoneinkommen von 100.000 Euro für zu hoch, ebenso wie Gesundheitsministerin Nina Warken. Bisher müssen erwachsene Kinder nur dann für die Pflegekosten ihrer Eltern einspringen, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto pro Jahr verdienen. Warken will diese Grenze senken und erhält dafür Rückhalt vom Landkreistag.
Unterstützung für Warkens Pläne
Achim Brötel, Präsident des Deutschen Landkreistages, sagte der Rheinischen Post: „Diese Grenze ist in unseren Augen eindeutig zu hoch.“ Er unterstütze die Forderung der CDU-Politikerin nach einer Senkung des verschonten Einkommens nachdrücklich. Angesichts steigender Pflegekosten und hoher Belastungen für die öffentlichen Kassen will Warken die 100.000-Euro-Grenze streichen. Ihr Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sieht eine Rücknahme des Schonbetrags vor.
Widerstand aus der CSU
Widerstand kommt aus dem eigenen Lager. Die CSU-Gesundheitsexpertin Emmi Zeulner sagte dem SPIEGEL, sie halte nichts von der Abschaffung, „weil die Grenze jungen Familien Luft schafft und den Leistungsgedanken stärkt“. Brötel entgegnete: „Der Sozialstaat muss denen helfen, die sich nicht selbst helfen können. Es gibt aber keine sachliche Begründung dafür, privates Vermögen und damit letztlich Erwartungen von Erben auf Kosten der Allgemeinheit zu schonen.“ Eine Absenkung sei nicht nur gerecht, sie würde auch die kommunalen Sozialhilfeträger entlasten.
Hintergrund: Pflegeversicherung und Eigenanteil
Die 1995 eingeführte gesetzliche Pflegeversicherung trägt meist nur einen Teil der Pflegekosten. Im Pflegeheim beläuft sich der selbst zu finanzierende Anteil im ersten Jahr auf durchschnittlich rund 3500 Euro pro Monat. Wer dies nicht zahlen kann, erhält Hilfe vom Sozialamt – es sei denn, die Kinder verdienen zu gut. Die 100.000-Euro-Grenze wurde 2020 eingeführt, um Kinder zu entlasten, doch die Betroffenen müssen weiterhin ihr eigenes Vermögen einsetzen.
Reform der Schenkungsregeln gefordert
Brötel forderte auch eine Reform der Regeln für Schenkungen: „Die Sozialämter beobachten immer häufiger, dass Eltern Vermögen, insbesondere Immobilien, auf ihre Kinder übertragen, damit der Sozialhilfeträger im Falle einer späteren Pflegebedürftigkeit der Eltern darauf nicht zugreifen kann.“ Nach aktueller Gesetzeslage können Schenkungen nur zehn Jahre lang zurückgefordert werden. Danach kann das Sozialamt die Beschenkten nicht mehr zur Übernahme von Pflegekosten verpflichten. Brötel betonte: „Hohe Vermögen von Pflegebedürftigen müssen herangezogen werden.“



