Kartellamt verbietet Übernahme: 4500 Arbeitsplätze gefährdet
Das Bundeskartellamt in Bonn hat den Verkauf von etwa 200 tegut-Filialen an die Edeka-Gruppe untersagt. In einem vorläufigen Entscheidungsentwurf begründen die Wettbewerbshüter dies mit Wettbewerbsverzerrung. Sie haben 37 wettbewerblich kritische Markträume identifiziert, in denen eine Übernahme zu einer marktbeherrschenden Stellung führen würde. Insgesamt sind nach Angaben von tegut 4500 Arbeitsplätze direkt von dem Deal betroffen – 933 Mitarbeiter in den beanstandeten 38 Filialen sowie rund 250 weitere in Lagern, Logistikzentren und einer tegut-eigenen Bäckerei.
Hintergrund: Migros zog die Reißleine
Die Schweizer Migros hatte tegut 2013 gekauft und seitdem Investitionen getätigt, aber nach eigenen Angaben Verluste von rund 600 Millionen Euro eingefahren. Im März 2026 kündigte Migros den Verkauf an. Neben Edeka, das rund 200 Märkte übernehmen wollte, hatte sich auch die Rewe-Gruppe für 40 Filialen beworben. Zum tegut-Netz gehören insgesamt rund 300 Märkte sowie 40 teo-Filialen – benannt nach Firmengründer Theodor Gutberlet. Die Filialen liegen schwerpunktmäßig in Hessen, Thüringen und Bayern, viele in Kleinstädten und ländlichen Regionen, in denen die Nahversorgung oft bereits lückenhaft ist.
Edeka hatte Marktmachtgrenzen eingehalten – Kartellamt sah dennoch Bedenken
Überraschend ist, dass Edeka nach eigenen Angaben nur Regionen beantragt hatte, in denen die Gruppe einen Marktanteil von unter 40 Prozent erreicht hätte – um die Kriterien der Wettbewerbshüter zu erfüllen. Dennoch strichen die Beamten 38 Läden in 37 Regionen heraus, offenbar mit einer neuen Höchstgrenze von rund 35 Prozent. Warum die Grenze gesenkt wurde, dazu äußert sich das Kartellamt nur knapp: „Die Marktanteile eines Unternehmens sind stets nur einer von vielen maßgeblichen Gesichtspunkten“, teilte die Behörde auf BILD-Anfrage mit. Welche weiteren Faktoren eine Rolle spielten, ließ sie offen.
Ministerin Reiche hält sich zurück – Gabriel drängt auf Eingriff
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) lehnt ein Eingreifen ab. Auf Anfrage erklärte sie, das Kartellamt sei „weisungsfrei“ und „unabhängig“. Zudem wolle sie nicht in ein laufendes Verfahren eingreifen. Ihr Vorgänger Sigmar Gabriel (SPD) fordert hingegen genau das: „Die Ministerin sollte die Analysen des Kartellamts sehr kritisch prüfen und dann eine Entscheidung zugunsten des Allgemeinwohls treffen.“ Er verweist auf das Wettbewerbsgesetz, das eine Ministerentscheidung ausdrücklich vorsehe. Gabriel selbst hatte als Wirtschaftsminister 2016 eine solche Entscheidung getroffen, um 16.000 Arbeitsplätze bei Tengelmann zu retten – ebenfalls eine Übernahme durch Edeka. Damals erklärte er den Erhalt und die Qualität der Arbeitsplätze zum Allgemeinwohl. „Diese Abwägung kann die Ministerin nicht delegieren, sondern muss im Zweifel persönlich handeln – dazu braucht es Mut“, so Gabriel.
Lehren aus dem Tengelmann-Fall: Preise stiegen nicht
Befürchtungen, dass eine Ministerentscheidung zu Lasten der Verbraucher gehen könnte, entkräftet eine Studie des Düsseldorfer DICE-Instituts unter Leitung von Wettbewerbsexperte Prof. Justus Haucap. Sie zeigt, dass die Preise in den von Edeka übernommenen Tengelmann-Filialen sich „nicht systematisch anders entwickelt“ haben als in vergleichbaren Märkten. Ein Preisschock blieb damals aus. Auch im aktuellen Fall betont Edeka, dass die Übernahme den Wettbewerb nicht gefährde, da man bewusst Filialen mit niedriger Marktmacht ausgewählt habe. Das Kartellamt sieht dies anders. Nun liegt es an Ministerin Reiche, ob sie dem Vorbild Gabriels folgt und die Ministerentscheidung ermöglicht, oder ob der Deal endgültig scheitert und die Arbeitsplätze verloren gehen.



