Krankschreibung für Kanzler Merz? Keine Attestpflicht für Spitzenpolitiker
Krankschreibung für Kanzler Merz? Keine Attestpflicht

Die schwarz-rote Koalition plant, eine Krankschreibung per ärztlichem Attest ab dem ersten Fehltag zur Pflicht zu machen. Dieser Vorstoss stösst auf breite Kritik: Ökonomen bezweifeln den Nutzen, Arztpraxen befürchten eine Überlastung, und viele Bürger fühlen sich von der Regierung misstraut. Doch wie sieht es eigentlich bei denjenigen aus, die diese Regelung beschliessen? Müssen Bundeskanzler Friedrich Merz und seine Minister ebenfalls ein Attest vorlegen, wenn sie krank sind?

Keine Attestpflicht für Kabinettsmitglieder

Die Antwort ist klar: Nein. Formal stehen der Kanzler und die Minister nicht in einem Angestelltenverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis. Ein Regierungssprecher erklärte auf Anfrage des Tagesspiegels: „Die Mitglieder der Bundesregierung stehen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis.“ Daher gibt es für sie keine spezielle Krankheitsregelung. Das Bundesministergesetz enthält keine entsprechenden Vorschriften. „Ein Regierungschef ist im Zweifel immer im Dienst“, so der Sprecher weiter. „Folglich besteht keine Attestpflicht und auch eine Kürzung der Amtsbezüge findet nicht statt.“

Krankheitsvertretung und Mitteilungspflicht

Dennoch können Minister nicht einfach unentschuldigt fehlen. Gemäss der Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) muss jedes Mitglied, bevor es den Sitz der Bundesregierung länger als einen Tag verlässt, dies dem Bundeskanzler mitteilen. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums (BMI) präzisierte: „Nach hiesigem Verständnis wird diese Mitteilungspflicht auch auf Krankheitsfälle angewandt.“ Im Falle einer Verhinderung, etwa durch Erkrankung, müsse eine Vertretung durch einen anderen Bundesminister erfolgen.

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Besonderheit für Abgeordnete: Attestpflicht im Bundestag

Interessant wird es, wenn man die Doppelrolle von Kanzler Merz betrachtet: Er ist nicht nur Regierungschef, sondern auch Bundestagsabgeordneter. Für Abgeordnete gilt sehr wohl eine Art Attestpflicht. In Sitzungswochen liegen Anwesenheitslisten aus. Wer unentschuldigt fehlt, dem werden 200 Euro von der Kostenpauschale gestrichen. Die Diäten kürzen sich nur um 20 Euro, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Das Abgeordnetengesetz regelt dies. Theoretisch müsste also der Abgeordnete Friedrich Merz ein Attest einreichen, wenn er krankheitsbedingt einer Plenarsitzung fernbleibt – der Kanzler Merz hingegen nicht.

Keine Statistik über Krankenstand der Regierung

Wie oft der Kanzler oder seine Minister tatsächlich krank sind und ihre Geschäfte nicht oder nur eingeschränkt ausüben können, ist nicht bekannt. Der Krankenstand der Regierungsmitglieder wird nicht statistisch erfasst. Fehltage werden nicht dokumentiert. Dies steht im Kontrast zu den Plänen für die allgemeine Bevölkerung, bei denen eine lückenlose Dokumentation ab dem ersten Krankheitstag vorgesehen ist.

Die Debatte um die Attestpflicht zeigt somit eine Ungleichbehandlung: Während Arbeitnehmer künftig bereits am ersten Fehltag ein ärztliches Attest vorlegen sollen, sind Spitzenpolitiker von dieser Regelung ausgenommen. Die Koalition begründet ihren Vorstoss mit dem Ziel, Krankenstände zu reduzieren und Missbrauch vorzubeugen. Ob die Massnahme tatsächlich Wirkung zeigt, bleibt abzuwarten.

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