AfD scheitert mit Beschwerde: Einstufung als Verdachtsfall rechtskräftig
AfD scheitert mit Beschwerde: Einstufung als Verdachtsfall rechtskräftig

Die Alternative für Deutschland (AfD) ist mit ihrer Beschwerde gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde der Partei zurück, womit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen aus dem Mai 2024 rechtskräftig wird.

Das OVG Münster hatte damals entschieden, dass der Bundesverfassungsschutz die AfD zu Recht als Verdachtsfall führe. Es lägen genügend tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen und das Demokratieprinzip gerichtet seien. Konkret bestehe der begründete Verdacht, dass ein maßgeblicher Teil der AfD deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund einen rechtlich abgewerteten Status zuerkennen wolle.

Das OVG hatte die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen, da es sich um die Anwendung altbekannter Vorschriften handele. Die AfD legte dagegen Beschwerde ein und argumentierte unter anderem, das Urteil weiche von der bisherigen Rechtsprechung ab und das Gericht habe den Sachverhalt nicht vollständig aufgeklärt. Das Bundesverwaltungsgericht wies diese Gründe nun zurück.

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Die Entscheidung aus Leipzig bezieht sich nicht auf die höhere Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz. Dieses Verfahren läuft separat und befindet sich noch in einem frühen Stadium. Für die Einstufung als gesichert extremistisch gilt ein anderer Maßstab, sodass eine rechtskräftige Entscheidung noch Jahre dauern könnte.

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