Im juristischen Streit um die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremen Verdachtsfall hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in der Hauptverhandlung zahlreiche Beweisanträge der Partei zurückgewiesen. Die AfD Hessen hatte mehr als 280 Anträge gestellt und wollte mehr als 50 Zeugen befragen, unter anderem zu Fragen wie V-Leute in die Partei eingeschleust wurden oder ob politisch Einfluss auf die Einstufung genommen wurde.
Der AfD-Anwalt rügte die Ablehnung der Beweisanträge und sah das Recht der Klägerin unter anderem auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren verletzt. Es bestehe keine „Waffengleichheit“, sagte er. Die Vorsitzende Richterin Sirin Bänsch argumentierte bei mehreren Beweisanträgen, ihr Inhalt sei für das Verfahren irrelevant. Vorwürfe seien „ins Blaue hinein“ gemacht worden.
In der Verhandlung des Hauptsacheverfahrens geht es um zwei Klagen der Partei. Eine richtet sich gegen die Einstufung durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV). Mit der zweiten Klage wehrt sich die AfD unter anderem dagegen, dass das LfV die Entscheidung zur Einstufung öffentlich mitgeteilt hatte.
Das Landesamt hatte den hessischen AfD-Landesverband 2022 als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. In einer Eilentscheidung im November 2023 hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden geurteilt, dass dies rechtmäßig ist und die Partei beobachtet werden darf. Diese Entscheidung im Eilverfahren war im September 2025 vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigt worden.
Das LfV argumentiert, es bestehe beim AfD-Landesverband der Verdacht einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebung. Der Verwaltungsgerichtshof hielt in seinem Beschluss fest, dass es dafür tatsächliche Anhaltspunkte gebe. Das Gericht habe unter anderem zutreffend angenommen, dass die AfD für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete, und es gebe hinreichende Aussagen, die sich „gegen die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, als ethnisch »Fremde« richteten“.
Die AfD Hessen bewertet ihre Einstufung als Verdachtsfall als rechtswidrig. Der Co-Vorsitzende der AfD Hessen, Robert Lambrou, hatte am Rande der Hauptverhandlung gesagt, die AfD sei eine „bürgerlich, konservative, freiheitliche“ Partei. Nach den Worten eines Gerichtssprechers beabsichtigt die Kammer, ihre Entscheidung in den kommenden Tagen schriftlich zuzustellen und dann per Pressemitteilung zu veröffentlichen.



