Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant weitreichende Änderungen bei der Kassen- und Bonpflicht in Deutschland. Größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro sollen künftig verpflichtet werden, elektronische und manipulationssichere Kassensysteme zu nutzen. Dies geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums hervor, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu erschweren und die Bürokratie zu reduzieren.
Bonpflicht wird gelockert
Die seit 2020 geltende und im Einzelhandel umstrittene Bonpflicht soll für Kleinbeträge entfallen. Konkret ist eine Bagatellgrenze von 30 Euro vorgesehen. Bis zu diesem Betrag müssen Händler keinen Beleg mehr ausstellen. „Zur Entlastung der Wirtschaft und zum Umweltschutz soll anstelle einer allgemeinen Belegausgabepflicht eine Bagatellgrenze von 30 Euro eingeführt werden“, heißt es im Entwurf. „Bis zu diesem Gesamtbetrag muss keine steuerliche Belegausgabe mehr erfolgen. Mit dieser Bagatellgrenze können eine große Anzahl von Belegen im Einzelhandel und beim Straßenverkauf eingespart werden.“ Dies soll die Flut an Papierbons eindämmen, die oft ungelesen weggeworfen werden.
Härtere Strafen bei Manipulation
Betriebe, die derzeit noch ohne elektronische Systeme arbeiten, müssen bis Januar 2027 auf manipulationssichere Kassen umstellen. Der Entwurf sieht zudem deutlich strengere Sanktionen für die Manipulation von Kassenaufzeichnungen vor. Das Anbieten oder Nutzen von Manipulationssoftware soll künftig als Steuerstraftat gelten und mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Wer sich der geplanten Kassenpflicht widersetzt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.
Digitale Alternativen gefördert
Langfristig soll der Papierbeleg vollständig durch digitale Alternativen ersetzt werden. Kunden sollen ihre Belege bei Bedarf etwa per QR-Code abrufen können. Dies würde nicht nur Papier sparen, sondern auch den bürokratischen Aufwand für Händler reduzieren. Die allgemeine Belegausgabepflicht war zum 1. Januar 2020 eingeführt worden und hatte insbesondere bei kleinen Betrieben wie Bäckereien zu einer massiven Zunahme von ausgedruckten Belegen geführt, was heftige Kritik auslöste.
Kosten und Entlastung
Laut Entwurf rechnet das Ministerium für die betroffenen Unternehmen mit einem einmaligen Umstellungsaufwand von knapp 99 Millionen Euro, vor allem für die Anschaffung neuer Kassensysteme. Dem stehe jedoch eine jährliche Entlastung von knapp 89 Millionen Euro gegenüber, die vor allem durch die Umstellung auf digitale Belege entstehe. „Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten“, so das Ministerium.
Die geplanten Änderungen sollen sowohl Steuerhinterziehung bekämpfen als auch Umwelt und Wirtschaft entlasten. Die Bonpflicht-Lockerung und die Kassenpflicht sind Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets, das derzeit im Finanzministerium erarbeitet wird.



