Dobrindt: Bewährungsstrafe für CSD-Attentäter nicht nachvollziehbar
Dobrindt kritisiert Bewährungsstrafe für Abdul B.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat die Bewährungsstrafe für den mutmaßlichen CSD-Attentäter Abdul B. als nicht nachvollziehbar kritisiert. Im Gespräch mit RTL und ntv sagte der CSU-Politiker: „Dass man bei diesem Maß einer Gefährdung, die hier vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar.“ Der radikalisierte Täter war trotz seines Strafregisters und einer erheblichen Gefährdung auf freiem Fuß.

Urteil und Forderung der Staatsanwaltschaft

Abdul B. war im Mai 2026 wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von knapp drei Jahren gefordert und legte Beschwerde gegen das Urteil ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht begründete seine Entscheidung laut Generalstaatsanwaltschaft unter anderem damit, dass B. sich in seinem Verfahren in Deutschland fast sechs Monate in Untersuchungshaft sowie drei Monate im Libanon in Haft befunden hatte. Zudem habe B. sich in der Hauptverhandlung überwiegend geständig eingelassen und sich vom IS distanziert.

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Dobrindt fordert Aufklärung

Dobrindt betonte, er wolle nicht in Gerichtsschelte verfallen. Dennoch müsse die Aufarbeitung im Detail zeigen, „warum es zu so einer Situation kommen musste und nicht das Nachvollziehbare passiert ist, nämlich dass diese Person schlichtweg sich in Haft befindet.“ Besonders die Gefährdungseinschätzung stehe im Fokus der Kritik.

Der Fall hat eine breite Debatte über mögliches Behördenversagen ausgelöst. Der Polizeieinsatz am CSD endete tragisch, als der Tatverdächtige Beamte angriff und erschossen wurde. Die Ereignisse werfen Fragen nach der Wirksamkeit von Bewährungsstrafen bei radikalisierten Tätern auf.

Vorstrafen von Abdul B.

Bereits im Februar 2022 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten B. wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung. Konkret wurde B. schuldig gesprochen, im September 2019 auf einem Schulhof jemanden geschlagen zu haben. Zudem hatte er im Oktober 2020 gemeinsam mit einem Mittäter einer Person Kopfhörer gestohlen. Diese Vorgeschichte verstärkt die Kritik an der Bewährungsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich knapp drei Jahre Haft gefordert und kündigte an, rechtliche Schritte gegen das Urteil einzuleiten. Der Fall bleibt politisch brisant, da er die Balance zwischen richterlicher Unabhängigkeit und öffentlicher Sicherheit betrifft.

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