Potsdam – Ein schwerer Vorwurf erschüttert die Brandenburger Staatskanzlei: Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat Ermittlungen gegen eine enge Mitarbeiterin von Ministerpräsident Dietmar Woidke (64, SPD) wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt eingeleitet. Die Angestellte soll einer Untergebenen einen Stapel Postsendungen auf den Kopf geschlagen haben. Staatsanwältin Marieke Piazolo bestätigte am Mittwoch auf Anfrage: „Wir sehen nach Prüfung den begründeten Anfangsverdacht für eine Straftat.“
Vorfall im April in der Regierungszentrale
Der mutmaßliche Vorfall ereignete sich laut Strafanzeige am 14. April in der Potsdamer Regierungszentrale. Die beschuldigte Mitarbeiterin soll einer Sachbearbeiterin einen großen Poststapel mittig auf den Kopf geschlagen haben. Das Opfer klagte anschließend über anhaltende Kopfschmerzen und suchte ärztliche Hilfe. Seitdem ist die langjährige Angestellte krankgeschrieben. Eine Kollegin soll den Vorfall beobachtet haben.
Unterschiedliche Darstellungen
Nach Angaben der Anzeigeerstatterin habe die Beschuldigte den Vorfall zwar eingeräumt, jedoch anders dargestellt. „Sie habe gesagt, es sei nur eine dünne Mappe gewesen und ein freundschaftlicher Klaps“, so Piazolo. Die Staatsanwaltschaft prüft nun die genauen Umstände.
Disziplinarverfahren bereits eingeleitet
Bereits im Mai leitete die Staatskanzlei ein Disziplinarverfahren gegen die Mitarbeiterin ein. Diese soll sich eine bekannte Strafverteidigerin genommen haben. Da strafrechtliche Ermittlungen laufen, ruht das Disziplinarverfahren vorerst. Die Regierungszentrale äußert sich nicht zu dem Fall.
Staatskanzlei schweigt zu Vorwürfen
Die Staatskanzlei verweigert Antworten auf konkrete Fragen, etwa ob „Klapse“ auf den Kopf von Untergebenen üblich seien oder wie man auf die Strafanzeige reagiere. Ein Sprecher beruft sich auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Ministerpräsident Woidke selbst gerät zunehmend unter Druck.
Streit um Paketlieferungen als Auslöser
Dem Vorfall soll ein Streit zwischen den beiden Frauen vorausgegangen sein. Es ging um die Frage, ob Mitarbeiter private Pakete in die Staatskanzlei liefern lassen dürfen und ob diese aus Sicherheitsgründen durchleuchtet werden müssen. In diesem Kontext soll der Schlag gefallen sein.



