Gericht stoppt Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch
Gericht stoppt Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch

Das Verwaltungsgericht Köln hat der AfD im Eilverrecht einen Erfolg beschert: Die Höherstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wurde vorläufig gestoppt. Der Beschluss vom 26. Februar 2026 stellt klar, dass die vom BfV vorgelegten Belege nicht ausreichen, um die Hochstufung zu rechtfertigen.

Das BfV hatte die AfD im Mai 2025 vom „Verdachtsfall“ zur „gesichert extremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Begründet wurde dies unter anderem mit einem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis in der Partei sowie der Abwertung von Migranten und Muslimen. Die AfD wehrte sich juristisch dagegen.

Das Gericht räumte zwar ein, dass es hinreichende Gewissheit über verfassungsfeindliche Bestrebungen in Teilen der AfD gebe, etwa durch Forderungen nach Kopftuchverboten oder einem Verbot von Minaretten. Allerdings ließen sich daraus keine verfassungsfeindliche Grundtendenz der gesamten Partei ableiten. Auch der Begriff „Remigration“ sei zu unklar, um konkrete verfassungsfeindliche Ziele zu belegen.

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Mit dem Beschluss fällt die AfD vorläufig zurück auf die Einstufung als „Verdachtsfall“, die rechtskräftig ist. Der Verfassungsschutz kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einlegen. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus.

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