Bundesverwaltungsgericht bestätigt Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Beschwerde der AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Jahr 2024 rechtskräftig. Die Partei darf nun weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln wie V-Leuten vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel bedauerten in einer Stellungnahme, dass das Bundesverwaltungsgericht keine Revision zugelassen habe. Sie kündigten an, die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde zu prüfen. Nach einem Bericht des ZDF will die Partei vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte keine Revision gegen sein Urteil zugelassen, weshalb die AfD Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegte. Diese wurde nun abgewiesen. Ein Jahr nach dem Urteil aus Münster, Anfang Mai 2025, stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Dies war jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens.

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Gegen die Hochstufung als gesichert rechtsextremistisch wehrt sich die AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln. Bis zu einer Entscheidung ist diese Einstufung vorerst ausgesetzt. Die Landesorganisationen in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg waren bereits zuvor als gesichert rechtsextrem eingestuft worden.

Die AfD ist die größte Oppositionsfraktion im Bundestag und wurde bei der Bundestagswahl 2025 zweitstärkste Kraft.

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