Gericht bestätigt Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall
Gericht bestätigt Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde der AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall abgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Jahr 2024 rechtskräftig. Die Einstufung erlaubt dem Verfassungsschutz, die Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln wie V-Leuten zu beobachten.

Die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel bedauerten die Entscheidung und kündigten an, eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen. Die Partei will nun vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Nichtzulassung der Revision vorgehen.

Bereits Anfang Mai dieses Jahres stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Dies war jedoch nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Gegen diese Höherstufung wehrt sich die Partei vor dem Verwaltungsgericht Köln, das die Einstufung vorerst ausgesetzt hat.

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Die Landesverbände der AfD in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg werden vom Verfassungsschutz bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die AfD ist die größte Oppositionsfraktion im Bundestag und wurde bei der Bundestagswahl 2025 zweitstärkste Kraft.

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