Pflegereform wird konkret: Warken plant Härten und Verbesserungen
Mit rund dreiwöchiger Verspätung hat das Bundesgesundheitsministerium die Pläne für eine umfassende Reform der Pflegeversicherung vorgelegt. Der Entwurf sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor, was für Beitragszahler und Leistungsempfänger gleichermaßen Belastungen bedeutet. Hintergrund ist die drastische Unterfinanzierung der Pflegeversicherung, die eine immer größer werdende finanzielle Lücke aufweist. An einzelnen Stellen soll es aber auch Verbesserungen für Pflegebedürftige geben.
Stärkere Belastungen für Besserverdienende und Kinderlose
Geplant ist, die Beitragsbemessungsgrenze für Besserverdienende ab dem 1. Januar 2027 anzuheben. Auch der Zuschlag für Kinderlose soll erhöht werden. Diese beiden Maßnahmen sollen im ersten Jahr 1,6 Milliarden beziehungsweise 1,1 Milliarden Euro zusätzlich in die Kassen spülen. Bereits heute zahlen Kinderlose mehr in die Pflegeversicherung ein als Versicherte mit Kindern; der Bundesregierung geht es hier weniger um eine Gerechtigkeitsfrage, sondern darum, die Sozialabgaben für die Arbeitgeber nicht steigen zu lassen. Deren Beitrag zur Pflegeversicherung bleibt bei kinderlosen Angestellten und bei Versicherten mit Kindern gleich hoch.
Mehrbelastung von Gutverdienern und Einschränkungen bei Mitversicherung
Warken plant zudem, die Zuschüsse zu Heimkosten für Gutverdiener zu reduzieren. Auch bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sollen Einschränkungen kommen, ähnlich wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung geplant ist. Dies soll ab 2028 Einsparungen in Höhe von 350 Millionen Euro jährlich bringen.
Leistungszuschlag soll langsamer steigen
Gespart werden soll auch bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige. Künftig sollen die Pflegekassen geringere Beiträge zahlen, was die Pflegeversicherungen im kommenden Jahr um rund 1,8 Milliarden Euro entlasten soll. Sozialverbände argumentieren, dass die Übernahme dieser Kosten – jährlich rund 3 Milliarden Euro – Aufgabe des Bundes sein sollte. Dies ist nicht geplant, stattdessen sollen die Kosten reduziert werden.
Die Staffelung beim Leistungszuschlag, einer Unterstützung für Pflegebedürftige in Pflegeheimen, soll gestreckt werden. Der Leistungszuschlag richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts im Heim: Je länger eine Person vollstationär gepflegt wird, desto höher fällt er aus. Künftig soll er langsamer steigen, da die höchste Stufe erst eineinhalb Jahre später erreicht wird. Das Gesundheitsministerium erwartet allein 2027 Einsparungen von rund 2,6 Milliarden Euro.
Gesamteffekt von über 11 Milliarden Euro im ersten Jahr
Insgesamt wird der Effekt aller Maßnahmen im ersten Jahr auf mehr als 11 Milliarden Euro beziffert. Bis 2030 soll er auf 20,34 Milliarden Euro steigen. Damit soll das erwartete Defizit ausgeglichen und ein Anstieg der Beiträge zur Pflegeversicherung verhindert werden. Ohne Reformen geht das Gesundheitsministerium von einem Defizit im Jahr 2027 von rund 7,5 Milliarden Euro aus.
Anstieg der Eigenanteile wird abgefedert
Allerdings wird nicht nur gespart: Bei den regulären Leistungen der Pflegekassen soll erstmals ein Mechanismus eingeführt werden, der jährliche Erhöhungen gemäß der Inflationsentwicklung vorsieht. Dies soll dazu beitragen, den zuletzt drastischen Anstieg der Eigenanteile abzufedern.
Pflegegrade bleiben erhalten, Leistungsansprüche neu geordnet
Die fünf Pflegegrade bleiben erhalten. Allerdings sollen die Leistungsansprüche neu geordnet werden. In Pflegegrad 1 soll es künftig vor allem um Präventionsmaßnahmen gehen. So soll für die Pflege daheim ein Anspruch auf eine individuelle „Pflegebegleitung“ eingeführt werden, um etwa Gesundheitsverschlechterungen früher zu erkennen. Beim leichtesten Pflegegrad 1 soll im Gegenzug der bisherige pauschale Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat entfallen.
Weniger Menschen sollen als pflegebedürftig anerkannt werden
Der Fokus auf Prävention soll durch „fachlich sinnvolle Anpassungen des Begutachtungsinstruments“ gelegt werden. Ziel ist es, den Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen zu verlangsamen. Deren Zahl ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen – vor allem durch die Pflegereform 2017. Konkrete Pläne gibt es hier noch nicht: Diese Aufgabe wird einem Beirat beim Medizinischen Dienst übertragen, der für die Begutachtung von Antragstellern und Pflegebedürftigen zuständig ist. Der Gesetzentwurf umgeht damit das Problem, alle sechs Millionen Leistungsberechtigten neu begutachten zu müssen. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird so allerdings nicht gesenkt – lediglich das Anwachsen wird gebremst.
Keine Änderung beim Schonvermögen
Änderungen beim sogenannten Schonvermögen sind nicht geplant. Schon jetzt müssen Pflegebedürftige ihr eigenes Vermögen einbringen, wenn sie Sozialhilfe beziehen – bis auf ein Schonvermögen von maximal 10.000 Euro. Sie müssen auch ihre Wohnimmobilie verkaufen, wenn nicht sie selbst, der Ehepartner oder minderjährige Kinder darin leben. Aus der CDU war der Vorschlag gekommen, diese Ausnahmen zu streichen: „Es könne kein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit geben“, hatte Unionsfraktionsvize Albert Stegemann gesagt.
Nächste Schritte
Das Pflegeneuordnungsgesetz geht noch in dieser Woche in die sogenannte Ressortabstimmung – in diesem Prozess wird der Entwurf mit den anderen Ministerien und mit dem Kanzleramt abgestimmt. Stand jetzt handelt es sich um einen Referentenentwurf. Erst wenn das Bundeskabinett sich auf eine Version geeinigt hat, wird der Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet.



