Thüringer Innenminister fordert Verbot von AfD-Landesverbänden
Thüringer Innenminister fordert Verbot von AfD-Landesverbänden

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat nach der Eilentscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts gegen eine Einstufung der Bundes-AfD als gesichert rechtsextremistisch erneut ein Verbot einzelner Landesverbände der Partei gefordert. „Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten“, sagte Maier dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Zumindest für den thüringischen Landesverband der AfD sei die Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebung rechtskräftig. „Ein Verbot dieses und/oder anderer bisher als verfassungsfeindlich eingestufter Landesverbände muss meines Erachtens durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden“, so Maier. „Ich halte deshalb eine Antragstellung weiterhin für erforderlich.“

Neben Thüringen sind auch die AfD-Landesverbände in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen als rechtsextremistisch eingestuft. Daran ändere die Kölner Eilentscheidung nichts, da sie nur die Bundespartei betreffe, betonte Maier.

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Das Verwaltungsgericht Köln hatte entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln sowie öffentlich so bezeichnen darf. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will diese abwarten und zeigte sich in seiner Skepsis gegen ein Verbotsverfahren bestätigt. „Die AfD muss man wegregieren und nicht wegverbieten wollen“, sagte Dobrindt.

AfD-Chef Tino Chrupalla sieht durch das Urteil einem Verbotsverfahren die Grundlage entzogen. „Solchen Bestrebungen sei nun ein Riegel vorgeschoben“, so Chrupalla. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, hält dagegen an der Forderung nach einem Verbotsverfahren fest. Auch die Linke sieht weiterhin Handlungsbedarf.

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