Verfahren gegen Ex-Staatssekretär Tietze vorläufig eingestellt
Verfahren gegen Ex-Staatssekretär Tietze eingestellt

Das Verfahren gegen Berlins ehemaligen Integrationsstaatssekretär Daniel Tietze wegen des Vorwurfs der Untreue ist vorläufig eingestellt worden. Wie die Pressestelle der Strafgerichte auf Anfrage des Tagesspiegels bestätigte, fällte die zuständige Kammer bereits im Februar dieses Jahres die Entscheidung, das Verfahren unter bestimmten Auflagen zu beenden.

Vorläufige Einstellung mit Auflagen

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dieser Beschluss, dass weiterhin ein Tatverdacht in Bezug auf ein Vergehen besteht, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung jedoch durch die erteilten Auflagen entfällt. Der frühere Linke-Politiker muss nun eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 40.000 Euro leisten sowie zusätzlich 6.000 Euro als Geldauflage an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Für die Erfüllung dieser Auflagen erhielt Tietze eine Frist von sechs Monaten. Sollte er die Auflagen vollständig erfüllen, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

Hintergrund des Falls

Daniel Tietze war von 2016 bis 2021 unter der damaligen Sozialsenatorin Elke Breitenbach (damals Linke) als Staatssekretär tätig. Ihm wurde vorgeworfen, durch eine Weisung um den Jahreswechsel 2019/2020 seine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Land Berlin verletzt zu haben. Konkret ging es um Zahlungen der Sozialverwaltung an das Flüchtlingsprojekt „Berlin hilft“, das im Stadtteilzentrum Steglitz aktiv war. Die Fördergelder in Höhe von 40.000 Euro seien unzulässig und trotz des Protests eigener Fachleute ausgezahlt worden.

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Rolle des damaligen Amtsleiters

Der damalige Präsident des zuständigen Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten, Alexander Straßmeir, der heute Kulturstaatssekretär ist, hatte die entsprechende Anweisung kritisiert. Der Christdemokrat weigerte sich zunächst, die Überweisung an das Projekt zu veranlassen. Daraufhin wies Staatssekretär Tietze, so die Anklage, nach Rücksprache mit Senatorin Breitenbach Straßmeir explizit an, die Ausschüttung vorzunehmen. Das Landesamt ist eine der Senatsverwaltung nachgeordnete Behörde.

Anklageerhebung und Verfahren

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte den früheren Integrationsstaatssekretär im Februar 2024 wegen des Vorwurfs der Untreue angeklagt. Die Entscheidung zur Anklage sei laut Staatsanwaltschaft aufgrund der besonderen Bedeutung des Falles gefallen, nicht wegen der Straferwartung.

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