Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat die Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen auf drei Prozent gefordert. „Eine Sperrklausel tangiert den Grundsatz der Gleichheit der Wahl. Sie aber ist verfassungsrechtlich grundsätzlich legitimierbar, weil sie die Funktionsfähigkeit des Bundestages schützt. Ich halte die Höhe der Sperrklausel bei Bundestagswahlen von fünf Prozent allerdings für nicht mehr zeitgemäß“, sagte Papier dem Tagesspiegel.
Millionen Stimmen bleiben unberücksichtigt
Bei der Bundestagswahl 2025 seien 6,8 Millionen von 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen „unter den Tisch“ gefallen, weil sie auf Parteien entfielen, die weniger als fünf Prozent erzielten. „Damit war fast jede siebte Zweitstimme wertlos. Ist das zwingend notwendig, um das Parlament funktionsfähig zu erhalten und eine handlungsfähige Regierung zu bilden? Ich meine Nein“, betonte Papier, der von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts war. Der Anteil der ungültigen Zweitstimmen entspricht rund 13,7 Prozent aller abgegebenen gültigen Stimmen – ein Rekordwert seit Bestehen der Bundesrepublik.
Verfassungsrechtliche Bedenken und Vergleich mit Europawahlen
Papier verwies auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Europawahlen, bei dem jede Sperrklausel als verfassungswidrig erklärt wurde, da sie mit dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit unvereinbar sei. „Das ist Anlass genug, zu prüfen, ob die hohe Fünf-Prozent-Hürde für Bundestag und Landtage noch angemessen ist“, sagte er. Der sehr stringente Grundsatz der Gleichheit der Wahl lasse daran zweifeln. Eine Absenkung auf drei Prozent würde nach Papiers Ansicht „mehr Bürger im Parlament repräsentieren, den Bundestag diverser machen, das Vertrauen in die Demokratie stärken“. Zudem belebe Konkurrenz das politische Geschäft.
Auswirkungen auf die politische Landschaft
Eine vitale Demokratie lebe davon, dass neue Parteien entstehen könnten, so Papier. „Mit der Fünf-Prozent-Hürde ist es sehr schwer, eine Partei zu gründen, aufzubauen und zu erhalten. Das führt zur Gefahr der parteipolitischen Versteinerung.“ Mehr Parteien im Parlament bedeuteten „mehr, nicht weniger Demokratie“. Bei der jüngsten Bundestagswahl 2025 war das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) mit 4,981 Prozent knapp an der Hürde gescheitert; rechnerisch fehlten nur rund 9.500 Stimmen für den Einzug. Die FDP erhielt 4,3 Prozent. Hätte das BSW den Einzug geschafft, hätte die schwarz-rote Koalition die Kanzlermehrheit verfehlt. Die bundesweite Fünf-Prozent-Hürde wurde 1953 eingeführt; zuvor galt sie pro Bundesland.
Debatte um Wahlrechtsreform
Papiers Vorstoß reiht sich in eine länger währende Debatte um eine Reform des Wahlrechts ein. Während Befürworter einer niedrigeren Hürde auf mehr Repräsentation und eine höhere Wahlbeteiligung hoffen, warnen Gegner vor einer Zersplitterung des Parlaments und erschwerter Regierungsbildung. Der Ex-Verfassungsrichter räumt ein, dass eine Sperrklausel grundsätzlich legitim sei, um die Funktionsfähigkeit des Bundestags zu schützen. Die derzeitige Höhe von fünf Prozent sei dafür jedoch nicht erforderlich. Eine Drei-Prozent-Klausel würde nach seiner Einschätzung ausreichen, um die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, und zugleich die Gleichheit der Wahl besser wahren.



