Umwelthilfe will Heizungsgesetz in Karlsruhe kippen
Umwelthilfe klagt gegen das neue Heizungsgesetz

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht vor das Bundesverfassungsgericht: Die Organisation will das kürzlich verkündete Gebäudemodernisierungsgesetz – allgemein als Heizungsgesetz bekannt – für verfassungswidrig erklären lassen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kündigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an, die Klage im September einzureichen. Das Gesetz war in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Anwalt Remo Klinger arbeitet an der Beschwerde

„Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht“, sagte Metz. „Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“ Damit werden die schon vor dem Bundestagsbeschluss geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken konkret.

Aus Sicht der DUH ist das Schwerwiegendste: Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden. „Nach 2044 wird nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein. Dieses Verbot ist gefallen“, so Metz. Ursprünglich hatte die Ampel-Koalition vorgesehen, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Diese zentrale Vorgabe wurde im parlamentarischen Verfahren gestrichen.

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Neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt weiterhin den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen – unter der Bedingung, dass diese ab dem 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan verwenden. Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine sogenannte Grüngasquote gelten, die anfangs bis zu einem Prozent betragen soll. Die Details sind jedoch unklar.

„Mieterinnen und Mieter haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird“, kritisierte Metz. Das Gesetz eröffne wieder die Möglichkeit, Öl- und Gasheizungen einzubauen – mit unbekannten Kosten. Die sogenannte Biotreppe, die einen sukzessiv steigenden Biogasanteil vorschreibt, könnte sehr teuer werden, „weil nicht klar ist, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen werden“. Zudem sei die Biotreppe nur bis 2040 geregelt.

Artikel 20a des Grundgesetzes im Fokus

Die Verfassungsbeschwerde stützt sich vor allem auf Artikel 20a des Grundgesetzes, der den Staat in der Verantwortung für künftige Generationen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet. Metz betonte: „Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird, wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist.“ Das Gesetz sei das Herzstück der Gebäudepolitik; durch seine Schwächen werde die Freiheit zukünftiger Generationen eingeschränkt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Artikel 20a den Staat zum Klimaschutz verpflichtet. Eingriffe in die Lebensgrundlagen dürften nicht zulasten der jungen Generation aufgeschoben werden. Die DUH unterstützte damals Verfassungsbeschwerden von jungen Menschen und vom Klimawandel betroffenen Ausländern; Anwalt Klinger vertrat die Kläger.

Kann Karlsruhe das Gesetz stoppen?

Bevor das Gericht inhaltlich entscheiden kann, muss es die Beschwerde annehmen. Metz zeigte sich zuversichtlich: „Davon gehen wir aus.“ Ein anderes Verfahren zum Tempolimit sei damals abgelehnt worden, weil es gegen eine einzelne Maßnahme gerichtet war. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hingegen betreffe den gesamten Gebäudesektor mit sehr vielen CO2-Emissionen und stelle einen „deutlichen Rückschritt“ beim Klimaschutz dar, „der so nicht zulässig ist“.

Wird die Beschwerde angenommen, rechnet die DUH mit einer Entscheidung in ein bis anderthalb Jahren. Im Erfolgsfall könnte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig erklären. Die Koalition müsste dann nachbessern. Auch andere Verbände und Experten hatten das Heizungsgesetz verfassungsrechtlich kritisiert.

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