Der Wahlzettel für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026 wird kürzer sein als fünf Jahre zuvor. Nach einem Beschluss des Landeswahlausschusses in Schwerin werden 19 Parteien auf dem Stimmzettel stehen – 24 waren es 2021. Eine Partei wurde nicht zugelassen, weil ihre Unterlagen zu spät bei der Behörde eingingen. Die Betroffene kündigt rechtliche Schritte an.
Kleinpartei von Wahl ausgeschlossen
Der Landeswahlausschuss ließ 19 Landeslisten von Parteien zu, wie Landeswahlleiter Christian Boden mitteilte. Die Kandidatenliste der Kleinpartei Lobbyisten für Kinder (LfK) wurde nicht zugelassen, da die Unterlagen erst nach Ablauf der Einreichungsfrist bei der Behörde eingegangen waren. Die Partei erwäge nun den Gang vor das Landesverfassungsgericht, um einstweiligen Rechtsschutz zu suchen, so Boden.
„Postzustellung war schuld“
Die Lobbyisten für Kinder fühlen sich ungerecht behandelt. In einer Stellungnahme argumentiert die Partei: „Unsere vollständigen Wahlunterlagen wurden am 2. Juli 2026 per Einwurf-Einschreiben an die von der Landeswahlleitung veröffentlichte Anschrift in Schwerin versandt. Die Einreichungsfrist endete am 7. Juli 2026 um 16 Uhr. Nach dem üblichen Verlauf der Postbeförderung hätte die Sendung damit rechtzeitig eintreffen müssen.“ Ausgeliefert worden sei der Brief aber erst am 9. Juli. Die Deutsche Post könne nicht nachvollziehen, warum es zu der Verzögerung kam.
Aus Sicht der Lobbyisten für Kinder ist es nicht hinnehmbar, dass eine Partei von der Wahl ausgeschlossen wird, obwohl sie die erforderlichen Unterstützungsunterschriften gesammelt, sämtliche Unterlagen vollständig vorbereitet und diese mehrere Tage vor Ablauf der Frist an die offiziell veröffentlichte Adresse versandt habe.
313 Kandidaten auf 19 Listen
Auf den am Donnerstag zugelassenen 19 Landeslisten bewerben sich nach Angaben der Landeswahlleitung 313 Kandidatinnen und Kandidaten um einen Sitz im Landtag. Die Parteien reichen von der SPD, die aktuell die stärkste Kraft im Landesparlament ist, bis zur Kleinpartei Wir leben Demokratie. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung, während die Erststimme den Direktkandidaten in den 36 Wahlkreisen gilt. Oft werden die Direktkandidaten von den Parteien nominiert, es treten aber auch unabhängige Bewerber an.



