Anklage gegen mutmaßliche Führungsriege des „Königreich Deutschland“
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmaßliche Köpfe der „Reichsbürger“-Gruppierung „Königreich Deutschland“ (KRD) erhoben. Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft ihnen vor, sich als Rädelsführer in einer kriminellen Vereinigung betätigt zu haben. Dem Gründer Peter Fitzek werden zudem unter anderem der Betrieb eines unerlaubten Versicherungsgeschäfts und zahlreiche Fälle von Steuerhinterziehung zur Last gelegt. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss nun entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann der Prozess beginnt.
Verbot der größten Reichsbürger-Gruppe im Mai 2025
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am 13. Mai 2025 die damals größte Gruppierung sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter verboten. Nach eigenen Angaben hatte das KRD zu jener Zeit 6.000 Anhänger, die Sicherheitsbehörden gingen jedoch eher von 1.000 Anhängern aus. Am selben Tag ließ die Bundesanwaltschaft bundesweit Gebäude durchsuchen und die vier mutmaßlichen Rädelsführer in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Brandenburg festnehmen. Sie befinden sich seither in Untersuchungshaft. Unter den Festgenommenen war auch ein Mann aus dem Landkreis Oder-Spree in Grünheide.
Peter Fitzek: Vom Koch zum „obersten Souverän“
Das KRD wurde laut Bundesamt für Verfassungsschutz 2012 in Wittenberg in Sachsen-Anhalt gegründet. Der Verein sah sich als eigener Staat mit eigener Verfassung, Währung und Ausweisdokumenten und war von einem Personenkult um seinen „obersten Souverän“ Peter Fitzek geprägt. Ziel war es, „die gültige Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland außer Kraft zu setzen und durch ein eigenes System zu ersetzen“. Bis zur Bildung eines in der KRD-„Verfassung“ vorgesehenen „Staatsrates“ und zur Wahl eines ersten Königs sollte der in Halle (Saale) geborene Gründer Fitzek treuhänderisch alle Aufgaben übernehmen. Als „oberster Souverän“ hatte der gelernte Koch laut Bundesanwaltschaft „die Kontrolle und Entscheidungsgewalt in allen wesentlichen Bereichen“ und bestimmte etwa die ideologische Ausrichtung. Zu den Mitbeschuldigten zählen seine zwei mutmaßlichen Stellvertreter und ein Mann, der für die Finanzen zuständig gewesen sein soll.
Finanzierung durch verbotene Bankgeschäfte und Spenden
Das „Königreich“ finanzierte sich nach Behördenangaben vor allem über verbotene Bank- und Einlagengeschäfte sowie über Spenden, Geschenke und Einnahmen aus Seminaren. Zwischen 2020 und 2025 nahm die Vereinigung laut Bundesanwaltschaft Gelder in Höhe von rund zehn Millionen Euro ein. Unternehmen seien mit dem Versprechen angeworben worden, ihre Waren und Dienstleistungen steuer- und abgabenfrei vertreiben zu können. Auf Umsätze der KRD-eigenen Betriebe wurden demnach keine Steuern gezahlt, für die Mitarbeiter wurden weder Lohnsteuern noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. So seien mehr als zwei Millionen Euro hinterzogen worden.
Eigene Währung und Umtauschsystem
Mitglieder des KRD sollten von der Steuer- und Sozialabgabepflicht befreit sein. Das KRD schuf ein eigenes Bank- und Versicherungssystem mit Filialen in Dresden, Ulm, Menden und Wittenberg und warb für den Umtausch von Euro in seine eigene Währung. Eine „E-Mark“ (für digitale Zahlungen) oder „Neue Deutsche Mark“ (für Barzahlungen) entsprach 1,10 Euro. Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt: „Anhänger des KRD riskierten dabei große finanzielle Schäden, da das KRD nach eigenen Angaben keinen Rückzahlungsanspruch und keine Möglichkeit zum Rücktausch der 'E-Mark' einräumte.“ Trotzdem erhielt das KRD von seinen Anhängern immer wieder beträchtliche Großspenden in bis zu fünfstelliger Höhe und Vermögenswerte.
Ausweitung des „Staatsgebiets“ durch Immobilienerwerb
Eine große Bedeutung spielte auch der Erwerb von Immobilien und Grundstücken, durch die das „Staatsgebiet“ des „Königreichs“ ausgeweitet werden sollte. Die Liegenschaften wurden zu Wohn- und Siedlungszwecken sowie für geschäftliche Aktivitäten wie „Systemausstiegsseminare“ genutzt. Im Jahr 2022 erwarb das KRD mehrere Immobilien in Niedersachsen, Thüringen und Sachsen. Die Szene der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter, die die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat anerkennen und demokratische sowie rechtsstaatliche Strukturen ablehnen, umfasst nach Verfassungsschutzangaben rund 30 länderübergreifend aktive Gruppen mit etwa 26.000 Personen im Jahr 2025.



