CSD-Anschlag in Berlin: Abdul Ballout tötete eine Frau und verletzte 31 – Polizei räumt Versäumnisse ein
CSD-Anschlag: Abdul Ballout tötete eine Frau, 31 verletzt

Hintergrund des Täters

Der Attentäter Abdul Ballout, ein 21-jähriger deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund, war den Sicherheitsbehörden seit Jahren bekannt. Er fiel bereits seit 2019 elfmal polizeilich auf, unter anderem wegen Körperverletzung, Betrug und Raub. Seit November 2021 beobachtete ihn der Verfassungsschutz. Ballout bewegte sich in der salafistischen Szene Berlins und versuchte, sich dem Islamischen Staat (IS) in Syrien anzuschließen. Zwei seiner Cousins waren IS-Kämpfer.

Im Mai 2026 verurteilte ein Jugendgericht Ballout zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, hob jedoch den Haftbefehl auf, sodass er auf freien Fuß kam. Die Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein. Die Berliner Justiz verteidigte das Urteil: Es sei „auf der Grundlage und im Rahmen der geltenden Rechtslage ergangen“, erklärten die Präsidentin des Kammergerichts und die Generalstaatsanwältin gemeinsam.

Der Anschlag und seine Folgen

Am Samstag fuhr Ballout mit einem Kleinbus in eine Menschenmenge am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin. Dabei tötete er eine Frau und verletzte 31 Menschen, sieben davon schwer. Anschließend stach er mit einer Machete oder einem Messer auf weitere Personen ein. Die Tat ereignete sich außerhalb des abgesicherten Bereichs. Ballout wurde einen Tag später bei einem Polizeieinsatz getötet. Auf seinem Handy fanden die Ermittler ein IS-Bekennervideo.

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Die Polizei durchsuchte am Mittwoch erneut große Teile des Tiergartens, um die Tatwaffe zu finden, blieb jedoch erfolglos. DNA-Spuren von Ballout wurden im Tatfahrzeug sichergestellt, weitere Spuren fanden sich nicht, was bestätigt, dass er den Wagen steuerte.

Polizeipräsidentin räumt Versäumnisse ein

Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel gab vor dem Innenausschuss zu: „Es ist uns nicht gelungen, den Anschlag zu verhindern.“ Sie betonte, man habe Ballout „überhaupt nicht aus dem Blick gelassen“, eine tagtägliche Begleitung sei jedoch nicht möglich gewesen. „Wenn wir das vorhätten, bräuchten wir eine dreistellige Zahl an Menschen nur für das Thema“, sagte sie. Eine Observation sei nur bei „ganz klaren Hinweisen“ auf eine geplante Straftat erfolgt. Die vorhandenen Instrumente wie Fußfessel oder Präventivhaft seien aufgrund fehlender Prognosen nicht angewendet worden.

Laut LKA-Vertreter Stefan Redlich wurde Ballout nach seiner Haftentlassung zunächst eine Woche lang im Doppelschichtsystem observiert, später an insgesamt zehn Tagen im Juni und Juli. Auch die Telefonüberwachung ergab „nichts strafrechtlich Relevantes“. Die Behörden hätten nach geltendem Standard gearbeitet, so Slowik Meisel.

Politische Reaktionen und neue Forderungen

Innensenatorin Iris Spranger (SPD) kündigte eine gründliche Aufarbeitung an und regte an, für Gefährder im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) automatisch eine Fußfessel zu beantragen. Justizstaatssekretär Dirk Feuerberg warnte vor Schuldzuweisungen: „Wir müssen das Urteil nicht gut finden, aber wir waren alle nicht dabei.“ Die AfD forderte die Einführung einer verlängerbaren Präventivhaft und die Aberkennung der doppelten Staatsangehörigkeit für Gefährder. Die Grünen erwägen einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

Die Queerbeauftragte Sophie Koch (SPD) warnte vor einer wachsenden Bedrohung queerer Menschen durch Rechtsextremisten in Ostdeutschland. Familienministerin Karin Prien (CDU) stellte fünf Millionen Euro aus dem Programm „Demokratie leben!“ für Deradikalisierungsangebote in Aussicht. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sprach sich für Islamunterricht an Schulen aus, um Radikalisierung vorzubeugen.

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