Die nordrhein-westfälische Kinderschutzbeauftragte Petra Ladenburger hat Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) in einem offenen Brief aufgefordert, die geplanten Einsparungen beim Unterhaltsvorschuss zurückzunehmen. Sollte der Vorschuss für Kinder von Alleinerziehenden künftig nur noch bis zum 16. statt bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden, träfe dies ausgerechnet jene Jugendlichen, die den staatlichen Schutz am dringendsten benötigen. Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Existenzsichernde Leistung für viele Familien
Ladenburger, die als langjährige Fachanwältin für Familienrecht die Lebensrealität Alleinerziehender kennt, verweist auf die Statistik: Alleinerziehende und ihre Kinder gehören zu den am stärksten armutsgefährdeten Gruppen in Deutschland. Für viele Familien sei der Unterhaltsvorschuss existenzsichernd. Eine Kürzung würde sich direkt bei Ausbildungskosten, Mobilität, Schulmaterial und sozialer Teilhabe bemerkbar machen.
„In einer entscheidenden Lebensphase würde Kinderarmut dadurch verschärft, anstatt sie zu lindern“, schreibt Ladenburger in ihrem Appell an die Ministerin. Sie fordert Prien auf, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen: „Ich bitte Sie daher eindringlich, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen.“
Breite Kritik an Priens Plänen
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Prien plant, die Zahlung künftig mit dem 16. Geburtstag enden zu lassen, statt wie bisher bis zur Volljährigkeit. Nach Angaben des Ministeriums wären davon rund 80.000 Jugendliche betroffen.
Das Vorhaben stößt nicht nur bei der SPD auf Ablehnung, sondern auch in den Reihen der CDU. Bereits Mitte Juli hatte sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gesprächsbereit gezeigt und angekündigt, die Sparpläne in der Koalition ausgiebig zu beraten. Der Unterhaltsvorschuss wurde erst 2017 von der damaligen Bundesregierung ausgeweitet – zuvor gab es die Leistung nur bis zum 12. Lebensjahr.
Teilhabe darf nicht vom Elternverhalten abhängen
Ladenburger argumentiert, dass die Teilhabechancen eines Kindes nicht davon abhängen dürften, ob der unterhaltspflichtige Elternteil zahlungsfähig oder zahlungswillig ist. „Das Kind trägt keine Verantwortung für das Verhalten der Eltern – und darf schon gar nicht darunter leiden.“ Die Ministerin solle ihre Planung überdenken und im Sinne der Kinder, Jugendlichen und Alleinerziehenden handeln: „Sie haben unsere Unterstützung verdient und dürfen keinem Spardiktat zum Opfer fallen.“
Einladung nach NRW zu Gesprächen
Zugleich lud Ladenburger die Bundesministerin zu einem Dialog nach Nordrhein-Westfalen ein, um gemeinsam über Kinderschutz und Kinderrechte zu sprechen. Dabei sollten auch die vom Bund geplanten Kürzungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Zukunft des Förderprogramms „Demokratie leben!“ thematisiert werden.



