Wahlbenachrichtigungen für Landtagswahl werden verschickt
Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl verschickt

Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt werden derzeit an alle Wahlberechtigten verschickt. Die Stadt Magdeburg teilte mit: „In den kommenden zwei Wochen erhalten alle rund 180.000 Wahlberechtigten der Landeshauptstadt ihre Wahlbenachrichtigungen.“ Die Landtagswahl findet am 6. September statt – in weniger als fünf Wochen.

Die organisatorischen Vorbereitungen für den Urnengang laufen damit auf Hochtouren. Die Kommunen im Land sind für die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen verantwortlich. Landesweit sind rund 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, über die Zusammensetzung des neuen Landtags zu entscheiden.

Briefwahlstelle in Magdeburg öffnet am 17. August

Wer am 6. September nicht persönlich im Wahllokal abstimmen kann, kann die Briefwahl nutzen. Die Briefwahlstelle der Landeshauptstadt Magdeburg öffnet nach offiziellen Angaben am 17. August. Dort können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen beantragen, direkt ausfüllen und die Unterlagen vor Ort abgeben.

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Die Landeswahlleiterin hat als letzten Tag für die Übersendung der Wahlbenachrichtigungen den 16. August festgelegt. Damit erhalten die rund 1,7 Millionen Wahlberechtigten im Land genügend Zeit, um zu entscheiden, ob sie im Wahllokal oder per Brief wählen möchten. Die Benachrichtigungen müssen bis dahin auf den Weg gebracht sein.

Wer per Brief wählen möchte, sollte die angeforderten Unterlagen rechtzeitig zurücksenden. Aus den Briefwahlunterlagen geht hervor, bis wann der Wahlbrief bei der zuständigen Stelle eingegangen sein muss. Die Frist ergibt sich aus dem Landeswahlgesetz von Sachsen-Anhalt.

Was in der Wahlbenachrichtigung steht

Die Wahlbenachrichtigung ist die offizielle Einladung zur Wahl. Sie enthält den Wahltermin, die Adresse des zuständigen Wahllokals sowie Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen. Wählerinnen und Wähler sollten die Angaben aufmerksam prüfen: Namen und Anschrift müssen korrekt sein. Bei Fehlern ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu informieren, damit eine korrigierte Benachrichtigung ausgestellt werden kann.

Die Benachrichtigung muss im Wahllokal nicht vorgelegt werden, sie dient aber als Nachweis der Wahlberechtigung und erleichtert die Stimmabgabe. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat oder keine erhalten hat, kann sich an das Wahlamt wenden und eine neue Ausfertigung verlangen.

Zwei Stimmen für den neuen Landtag

Bei der Landtagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: die Erststimme für eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten im Wahlkreis und die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimme bestimmt maßgeblich die Sitzverteilung im Parlament. Sachsen-Anhalt ist in 41 Wahlkreise eingeteilt, in denen jeweils ein Abgeordneter direkt gewählt wird.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt umfasst regulär 87 Sitze. Überhang- und Ausgleichsmandate können diese Zahl erhöhen. Die Zusammensetzung des neuen Landtags entscheidet darüber, welche Parteien die Landesregierung bilden können.

Hintergrund: Die Landtagswahl am 6. September

Die Landtagswahl wird turnusgemäß fünf Jahre nach der letzten Wahl abgehalten. Die vorangegangene Wahl fand am 6. Juni 2021 statt. Seitdem regiert eine Koalition aus CDU, SPD und FDP das Land. Ob diese Koalition nach der Wahl am 6. September fortgesetzt wird, ist offen und liegt in der Hand der Wählerinnen und Wähler.

Bei der Landtagswahl 2021 lag die Wahlbeteiligung bei rund 60 Prozent. Landesweit sind 1,7 Millionen Menschen wahlberechtigt. Die Wahlbenachrichtigung ist der erste Schritt auf dem Weg zur Stimmabgabe – wer sie erhält, sollte sie gut aufbewahren und die Angaben sorgfältig prüfen.

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