Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat bestätigt, dass auf dem Handy des Attentäters Abdul B. ein Bekennervideo gefunden wurde. Der 21-Jährige hatte am Samstag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin mit einem Auto eine Menschenmenge gerammt und anschließend mit einer Machete um sich geschlagen. Eine Frau kam ums Leben, 31 Menschen wurden teils schwer verletzt.
Bekennervideo und Treueeid auf den IS
Laut übereinstimmenden Medienberichten zeigt das Video Abdul B. verhüllt auf Arabisch sprechend. Es enthalte einen Treueschwur auf die Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Der Attentäter starb am Sonntag durch Polizeischüsse, als Beamte ihn stellten.
Die Berliner Polizei hatte Abdul B. bereits als islamistischen Gefährder eingestuft. Er war wegen versuchten Anschlusses an den IS verurteilt worden – das Urteil war jedoch noch nicht rechtskräftig.
Opfer und Ermittlungen
Bei der getöteten Frau handelt es sich um eine polnische Staatsbürgerin, die mit ihrer erwachsenen Tochter unterwegs war. Die Tochter wird in einem Berliner Krankenhaus behandelt, schwebt aber nicht mehr in Lebensgefahr, wie das polnische Außenministerium mitteilte. Die Staatsanwaltschaft in Warschau hat ebenfalls Ermittlungen aufgenommen.
Überwachung durch das Landeskriminalamt
Bereits vor der Tat wurde Abdul B. vom Berliner Landeskriminalamt (LKA) observiert. Eine gegenüber seinem Wohnhaus installierte Kamera filmte ihn auch noch kurz vor dem Anschlag. Das LKA hatte sein Handy überwacht und die Observationsmaßnahmen zwischenzeitlich etwas zurückgefahren, da er sich unauffällig verhielt.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte im ZDF-„Heute Journal“: „Klar ist, dass es eine technische Überwachung gegeben hat auch dieser Person. Ob die technische Überwachung ausreichend war, die das Land Berlin angewandt hat oder nicht, auch das wird betrachtet werden.“ Gleichzeitig räumte er ein: „Aber auch all diese Überwachungsmöglichkeiten verhindern nicht abschließend, dass Menschen, die vorhaben, schwerste Anschläge zu begehen, diese vielleicht auch begehen können. Man kann das Risiko minimieren, aber man kann es nicht komplett ausschließen.“
Bereits am 2. Juli hatte die Überwachungskamera Abdul B. mit einer Waffe in der Hand beim Verlassen seines Hauses gefilmt. Eine anschließende Durchsuchung ergab, dass es sich um eine Spielzeugwaffe handelte. Die Polizei sprach daraufhin eine sogenannte Gefährderansprache gegen ihn aus.
Politische Forderungen nach schärferen Maßnahmen
Die Tat hat eine Debatte über härtere Maßnahmen gegen islamistische Gefährder ausgelöst. Die CSU drängt auf die Einführung der elektronischen Fußfessel als Überwachungsinstrument. Der CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sagte im Deutschlandfunk: „Ich glaube, dass wir durchaus im Lichte dieser Ereignisse kurzfristig reden können über das Thema Fußfessel.“
Der Berliner CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers forderte im „Frühstart“ von RTL und NTV ein Verbot von Moscheevereinen, in denen verfassungsfeindliche Predigten gehalten werden. „Wir müssen die Mittel des Vereinsrechts ausschöpfen“, so Evers. Islamismus bedrohe „unsere Freiheit“. Nicht erst die Straftat sei das Problem, sondern dass junge Menschen überhaupt radikalisiert würden. Auch an Schulen müsse der Islam thematisiert werden.
Radikalisierungsprozess und Prävention
Der Attentäter war jahrelang in einem Radikalisierungsprozess. Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) sagte der „Berliner Morgenpost“: „Er hatte einen jahrelangen Radikalisierungsprozess hinter sich. Es war keine Turboradikalisierung.“ Abdul B. hatte an zwei Kontaktgesprächen mit dem VPN teilgenommen; ein drittes war für den Tag nach dem Anschlag geplant. Es habe keine Bedrohungssignale gegeben, so Mücke: „Wenn wir merken, die Person steht unter emotionalem Handlungsdruck, äußert Hass gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen oder ist unruhig oder akut aggressiv, geben wir das sofort den polizeilichen Dienststellen weiter.“ All das sei in den Gesprächen nicht vorgekommen.
Bereits im Mai hatte das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), in dem Polizei und Geheimdienste zusammenarbeiten, den Fall bewertet. Die Experten kamen zu dem Schluss, dass von Abdul B. eine große Gefahr ausgehe und er überwacht werden müsse. Dennoch deutete sein beobachtetes Verhalten nicht auf einen konkreten Anschlagsplan hin.



