Verdi klagt in Karlsruhe gegen bayerisches Ladenschlussgesetz
Verdi klagt vor Bundesverfassungsgericht gegen Ladenschluss

Die Gewerkschaft Verdi hat eine weitere rechtliche Offensive gegen das bayerische Ladenschlussgesetz gestartet. Nach einer bereits seit Januar laufenden Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof reichte die Gewerkschaft nun eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Das vor gut einem Jahr vom Landtag verabschiedete Gesetz war von den Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler auf den Weg gebracht worden.

Verdi: Generalangriff auf Beschäftigte

Verdi-Landesleiterin Luise Klemens, die zugleich als einzelne Klägerin am ersten Verfahren beteiligt ist, wirft der Staatsregierung einen „Generalangriff auf die Beschäftigten im bayerischen Einzelhandel, auf deren Familien und auf die Gesellschaft“ vor. „Mit unserer Klage am Bundesverfassungsgericht kämpfen wir gegen die dramatischen Verschlechterungen des Arbeitnehmerschutzes“, erklärte Klemens. Die Gewerkschaft kündigte an, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen.

Inhalt der umstrittenen Regelungen

Im Vergleich zu anderen Bundesländern bleibt Bayern bei den Ladenöffnungszeiten weiterhin restriktiv: Werktags müssen Geschäfte spätestens um 20.00 Uhr schließen. Wesentliche Neuerungen des Gesetzes sind jedoch die erlaubte Sieben-Tage-Öffnung für kleine Automatensupermärkte ohne Personal mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie die Möglichkeit für etwa ein Viertel der bayerischen Gemeinden, die als Ausflugs-, Kur- oder Wallfahrtsorte gelten, an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr Lebensmittel und „touristisch relevante Warengruppen“ zu verkaufen.

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Kritik von Verdi und Vergleich mit Baden-Württemberg

Thomas Gürlebeck, Landesfachbereichsleiter Handel bei Verdi, kritisierte: „Die bayerische Staatsregierung handelt zugunsten der Handelskonzerne und gegen die Beschäftigten.“ Zum Vergleich: In Baden-Württemberg dürfen Geschäfte an Werktagen rund um die Uhr öffnen, dafür sind maximal drei verkaufsoffene Sonn- und Feiertage erlaubt. Die Verdi-Klage zielt darauf ab, die Ausweitung der Sonntagsöffnungen und die Automatenläden ohne Personal zu Fall zu bringen, da sie den Sonntagsschutz und die Arbeitsbedingungen gefährdeten.

Die Staatsregierung verteidigte das Gesetz hingegen als maßvolle Liberalisierung, die den Tourismus stärke und den Kundenwünschen entgegenkomme. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums betonte, man werde die Klage prüfen und sich juristisch angemessen verteidigen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte weitreichende Folgen für die Ladenschlussregelungen in ganz Deutschland haben.

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