Die Bundesregierung signalisiert grundsätzliche Offenheit für die Einführung einer Übergewinnsteuer auf Mineralölkonzerne, betont aber zugleich erhebliche rechtliche Barrieren. Ein Regierungssprecher erklärte am Mittwoch in Berlin, der Bundeskanzler sei „grundsätzlich offen für die Diskussion, sehe aber eben auch steuerrechtliche und verfassungsrechtliche Risiken von betroffenen Unternehmen“. Eine solche Regelung könnte vor Gericht angefochten werden, wie bereits bei einer früheren Regelung geschehen.
Prüfung aller Optionen
Die Bundesregierung prüfe alle Möglichkeiten, um kartellrechtlich und steuerrechtlich abgesicherte Maßnahmen gegenüber den Mineralölwirtschaftsunternehmen zu ergreifen, fügte der Sprecher hinzu. „Es gibt da eine grundsätzliche Offenheit für, aber eben auch eine Reihe von offenen Fragen, die zumindest geklärt werden müssen.“ Dies betrifft insbesondere die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und die Vereinbarkeit mit EU-Recht.
Hintergrund: Milliardengewinne durch Iran-Krieg
Angesichts der Milliardengewinne von Ölkonzernen als Folge des Iran-Krieges haben die Grünen ihre Forderung nach einer Übergewinnsteuer bekräftigt. Auch das Bundesfinanzministerium pocht auf eine Abschöpfung, setzt dabei aber auf eine europäische Lösung. Der Druck auf die Bundesregierung wächst, angesichts hoher Spritpreise und Rekordgewinne der Mineralölkonzerne zu handeln.
Entlastung der Bürger in der Diskussion
Auf die Frage nach einer erneuten Entlastung der Bürger wegen hoher Spritpreise verwiesen sowohl der Regierungssprecher als auch eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums auf die starken Schwankungen der Ölpreise. Eine kurzfristige Entlastung sei schwierig, da die Preise volatil sind und Maßnahmen zeitnah greifen müssten. Die Diskussion um eine Übergewinnsteuer bleibt jedoch ein zentrales Thema in der politischen Debatte.



