Der Bundesrat hat am Freitag einer Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zugestimmt, die der Bundeswehr künftig erlaubt, Drohnen im Inland abzuschießen. Die Neuregelung war zuvor bereits vom Bundestag verabschiedet worden.
Die Bundeswehr darf auf Anforderung der Bundespolizei tätig werden, wenn davon auszugehen ist, dass ein unbemanntes Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll. Bislang war der Einsatz von Störsendern oder Waffen gegen Drohnen eng begrenzt.
Hintergrund der Gesetzesänderung ist die veränderte Sicherheitslage seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Die Zahl der Drohnensichtungen hat zugenommen, wobei die Piloten meist schwer zu ermitteln sind. Es wird vermutet, dass in vielen Fällen Russland hinter den Flügen steht.
Das Gesetz ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die Drohnenabwehr zu verbessern und Zuständigkeiten klarer zu verteilen. Ein neues Drohnenabwehrzentrum in Berlin soll noch in diesem Jahr seine Arbeit aufnehmen.
Zudem werden die Strafen für Störungen an Verkehrsflughäfen verschärft. Das Eindringen in Flughafen-Lufträume mit Drohnen wird künftig als Straftat mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet, bisher galt es lediglich als Ordnungswidrigkeit. Die Neuregelung zielt auch auf Blockadeaktionen von Klimaaktivisten ab.
Der Bundesrat stimmte außerdem dem sogenannten Kritis-Dachgesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur zu. Es verpflichtet Unternehmen und Verwaltungen zu strengeren Schutzmaßnahmen wie Zäunen und Zugangsbeschränkungen. Die Länder kritisierten jedoch den Schwellenwert von 500.000 versorgten Personen als zu hoch und plädierten für eine Absenkung auf 150.000.



