Ermittlungen gegen Bundeswehrsoldaten wegen Diebstahls in Kabul
Ermittlungen gegen Bundeswehrsoldaten wegen Diebstahls

Die Staatsanwaltschaft Kempten hat Ermittlungen gegen fünf Soldaten der Bundeswehr eingeleitet. Ihnen wird vorgeworfen, während der Evakuierungsmission im August 2021 am Flughafen Kabul Waren aus Läden gestohlen zu haben. Die Soldaten gehörten zum Einsatzkontingent, das damals mit rund 500 Kräften in Afghanistan und Usbekistan im Einsatz war.

Vorwürfe: Diebstahl von T-Shirts, Patches und Messern

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen sich die Beschuldigten „während der Evakuierungen Waren aus Läden am Flughafen Kabul rechtswidrig angeeignet haben“. Medienberichten zufolge handelt es sich um T-Shirts, Stoffabzeichen (Patches) und möglicherweise auch Messer. Die Läden befanden sich im militärischen Teil des Flughafens und wurden von afghanischen Betreibern geführt. Die Soldaten sollen dem Fallschirmjägerregiment 31 der Luftlandebrigade 1 angehören.

Hintergrund: Die Evakuierungsmission im August 2021

Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan herrschte im August 2021 Chaos in Kabul. Die Bundeswehr war führend an der internationalen Evakuierungsoperation beteiligt, bei der mehr als 5000 Menschen ausgeflogen wurden – darunter deutsche Staatsbürger, einheimische Ortskräfte und weitere Schutzbedürftige. Der Einsatz wurde vielfach gelobt, doch nun belasten die Diebstahlsvorwürfe das Bild.

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Ermittlungen dauern an – Bundesanwaltschaft schaltete sich ein

Die Staatsanwaltschaft Kempten ist für Soldaten im Auslandseinsatz zuständig. Ein Sprecher sagte der „Bild am Sonntag“: „Die Staatsanwaltschaft Kempten führt ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachtes des Diebstahls gegen insgesamt fünf Bundeswehrangehörige, welche dem Einsatzkontingent angehörten.“ Die Ermittlungen begannen bereits im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit Befragungen zu anderen Vorfällen im Fallschirmjägerregiment 26 – dort ging es um sexuelle Übergriffe, Hitlergruß und Drogenmissbrauch. Soldaten berichteten dabei von den Vorfällen in Kabul.

Die Staatsanwaltschaft schaltete über die Generalstaatsanwaltschaft München den Generalbundesanwalt ein, um mögliche Plünderungen nach dem Völkerstrafgesetzbuch zu prüfen. Eine Sprecherin des Generalbundesanwalts teilte mit: „Der Sachverhalt wurde der Bundesanwaltschaft zur Prüfung möglicher Verstöße gegen das Völkerstrafgesetzbuch vorgelegt. Die hiesigen Ermittlungen haben einen solchen Verdacht ausgeräumt.“ Auch das Verteidigungsministerium bestätigte die Auswertung von Bildmaterial, ohne Hinweise auf Plünderung zu finden.

Rechtliche Einordnung: Diebstahl mit Waffen möglich

Da die Soldaten während des Einsatzes bewaffnet waren, könnte der Straftatbestand des Diebstahls mit Waffen vorliegen. Die Ermittlungen hierzu liegen wieder bei der Staatsanwaltschaft Kempten. Wann das Verfahren abgeschlossen wird, ist laut Sprecher nicht absehbar. Die Unschuldsvermutung gilt. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Christian Freuding, wurden über den Vorgang informiert.

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