Kommerzielle Wahlwerbung in Berlin bereits jetzt erlaubt
Kommerzielle Wahlwerbung in Berlin bereits erlaubt

In Berlin dürfen Wahlplakate an Laternenmasten erst sieben Wochen vor der Wahl aufgehängt werden, doch auf kommerziellen Werbeflächen ist politische Werbung bereits jetzt erlaubt. Darauf hat Landeswahlleiter Stephan Bröchler auf dpa-Anfrage hingewiesen.

Keine Sondernutzungserlaubnis nötig

Für kommerziell genutzte Werbeflächen sei keine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, die Parteien benötigen, um ihre Plakate etwa an Straßenlaternen zu befestigen. „Da der Inhalt der Werbung nicht beschränkt ist, ist auf diesen Werbeflächen auch Parteiwerbung ohne zeitliche Beschränkung zulässig“, erklärte Bröchler. Zuvor hatte das Nachrichtenportal „t-online“ über das Thema berichtet.

Auf allgemein zugelassenen Werbeflächen könne jederzeit für politische Zwecke geworben werden. Das Berliner Straßengesetz schreibt dagegen für Wahlwerbung auf öffentlichen Flächen eine Frist von sieben Wochen vor bis eine Woche nach dem Wahltermin vor.

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Wahlplakate an Laternenmasten erst ab August

Das Aufhängen von Wahlplakaten an Laternenmasten beginnt daher am Sonntag, 2. August. In diesem Jahr dürfen die Parteien in Berlin damit bereits um 12 Uhr mittags starten. Das Abgeordnetenhaus hat das Berliner Straßengesetz auf Antrag der CDU- und SPD-Fraktion entsprechend geändert. Bisher war der Beginn erst um Mitternacht erlaubt.

In einem durchschnittlichen Wahlkampf werden in Berlin mehr als 100.000 Plakate an Laternenmasten angebracht. Diese Arbeit übernehmen überwiegend ehrenamtlich aktive Bürger, wie CDU und SPD in der Begründung zur Gesetzesänderung argumentierten. Durch den früheren Start werde es ihnen leichter gemacht, sich zu engagieren. Zudem war die Einhaltung der Mitternachtsfrist durch die Ordnungsämter kaum zu kontrollieren – in der Vergangenheit wurde regelmäßig dagegen verstoßen.

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