Staatliche Förderung erreicht einkommensschwächere Haushalte
Fast jede zweite Bewilligung der neuen staatlichen E-Auto-Förderung geht an einkommensschwächere Haushalte. Wie aus einer bislang unveröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Linken-Abgeordneten Jorrit Bosch hervorgeht, entfielen bis zum 10. Juli 48 Prozent der bewilligten Anträge auf Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 45.000 Euro. Insgesamt wurden bis zu diesem Stichtag 17.226 Anträge bewilligt, wie die der Deutschen Presse-Agentur vorliegende Antwort weiter zeigt.
Programmdetails und soziale Staffelung
Das Programm der Bundesregierung fördert Kauf und Leasing von Elektroautos und bestimmter Plug-in-Hybride. Voraussetzung ist eine Neuzulassung seit dem 1. Januar 2026. Die Höhe des staatlichen Zuschusses hängt von Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße ab und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Die Basisförderung liegt bei 3.000 Euro für reine Elektroautos. Für Haushalte mit einem Einkommen von maximal 60.000 Euro gibt es 4.000 Euro, für Haushalte mit einem Maximal-Einkommen von 45.000 Euro 5.000 Euro. Pro Kind steigt die Förderung um 500 Euro, insgesamt um höchstens 1.000 Euro. Wer Geld bekommen will, muss sein Fahrzeug ab Kauf mindestens drei Jahre behalten. Die Fördergrenze liegt bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro – wer mehr verdient, geht leer aus.
Reaktionen und Forderungen
„Die ersten Zahlen zeigen, dass die soziale Staffelung zumindest teilweise greift: Fast die Hälfte der Bewilligungen entfällt auf die niedrigste Einkommenskategorie“, sagte Bosch, der verkehrspolitischer Sprecher der Linken-Fraktion ist. „Trotzdem bleibt das Grundproblem bestehen: Viele Menschen mit geringem Einkommen können sich auch mit staatlicher Förderung keinen Neuwagen leisten.“
Bosch fordert daher, die Förderung spätestens 2027 auch auf bezahlbare Gebrauchtwagen auszuweiten. „Andernfalls bleibt die Antriebswende trotz sozialer Staffelung für viele Menschen unerschwinglich“, so der Abgeordnete.



