Mehr Konsequenz bei Ausreisepflicht von Afghanen in Rheinland-Pfalz
Ausreisepflicht von Afghanen: Rheinland-Pfalz zieht mit

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat die Kommunen aufgefordert, die erweiterten Möglichkeiten zur Abschiebung afghanischer Staatsangehöriger zu nutzen. Künftig sollen nicht mehr nur Straftäter und Gefährder nach Afghanistan abgeschoben werden können, sondern grundsätzlich alle ausreisepflichtigen Personen.

Hintergrund der neuen Regelung

Das hessische Innenministerium hatte in einem Erlass auf Informationen der Bundespolizei von Anfang Juli verwiesen, wonach die bisherigen Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identifizierung aufgehoben seien. Bislang waren nur Straftäter und Gefährder von Abschiebungen betroffen. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte, der Bund habe die Voraussetzungen geschaffen, „dass zukünftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich sind“.

Reaktion aus Rheinland-Pfalz

Der rheinland-pfälzische Innenminister Achim Schwickert (CDU) begrüßte die veränderten Vorgaben. „Rechtskräftige Entscheidungen dürfen nicht dauerhaft ohne Folgen bleiben“, betonte er. Die Kommunen seien gebeten worden, die jeweiligen Fälle im eigenen Zuständigkeitsbereich zu prüfen und erforderliche Maßnahmen einzuleiten.

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Schwickert zufolge sollen Straftäter und Gefährder weiterhin vorrangig zurückgeführt werden. Die gesetzliche Ausreisepflicht beschränke sich jedoch nicht nur auf diese Gruppe, sondern gelte für alle Personen, die nach Abschluss eines rechtsstaatlichen Verfahrens kein Bleiberecht besitzen und vollziehbar ausreisepflichtig sind. Ob es tatsächlich zu einer Rückführung komme, hänge vom Einzelfall und den verfügbaren Rückführungsmöglichkeiten ab.

Umsetzung in den Kommunen

Die rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden wurden nun angewiesen, die erweiterten Spielräume zu nutzen. Das Innenministerium erwartet, dass die Kommunen die Fälle systematisch prüfen und die Vorbereitungen für Abschiebungen treffen. Dabei bleibt die Einzelfallprüfung entscheidend: Nicht jeder Ausreisepflichtige werde automatisch abgeschoben, sondern nur, wenn die Rückführung praktisch möglich sei.

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