Das Oberlandesgericht München hat ein irakisches Ehepaar wegen der Versklavung jesidischer Mädchen und Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung Islamischer Staat (IS) verurteilt. Der Mann erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe, die Frau eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Die Urteile ergingen wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Grausame Taten an jesidischen Kindern
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Paar zwei jesidische Mädchen im Irak als Sklavinnen kaufte und ausbeutete. Der Mann, der in München als Friseur arbeitete und sich in einer Moschee radikalisiert haben soll, missbrauchte die Kinder sexuell. Die heute 30-jährige Ehefrau entschuldigte sich im Prozess und sagte: „Es tut mir leid.“ Ihr Ehemann äußerte sich nicht vor Gericht.
Monströse Gewalt und Völkermord
Die Vertreterin des Generalbundesanwalts sprach von „monströser Gewalt“, die fern jeder Menschlichkeit liege. Alles habe dem Ziel des IS gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten. Der IS beging gezielt schwerste Verbrechen an der Religionsgemeinschaft der Jesiden, was von Deutschland als Völkermord eingestuft wird.
Urteil als Signal für das Völkerrecht
Der Vorsitzende Richter Philipp Stoll betonte, mit dem Prozess sei es auch darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Das Gericht habe die Angeklagten nicht stellvertretend für die Gräuel des IS verurteilt, sondern für ihre eigenen Taten. Die Urteile sind ein wichtiges Zeichen im Kampf gegen Straflosigkeit bei schwersten Verbrechen.



