Die neue Grundsicherung hat das Bürgergeld abgelöst, doch die Altlasten sind enorm: Leistungsempfänger schulden dem Staat insgesamt 3,55 Milliarden Euro. Das bestätigte die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Anfrage von BILD. Ende Juni 2025 lag die Summe noch bei rund 3,25 Milliarden Euro – binnen elf Monaten wuchs der Schuldenberg um 300 Millionen Euro. Zum Vergleich: Ende 2015 betrugen die Außenstände lediglich 1,43 Milliarden Euro.
Rekordhoch: 3,55 Milliarden Euro offene Forderungen
Die Summe ist so hoch, dass man damit mehr als viermal die Elbphilharmonie in Hamburg bauen könnte (Baukosten: 866 Millionen Euro), rund 118 neue Grundschulen errichten (bei 30 Millionen Euro pro Schule) oder den gesamten jährlichen Zuschuss von Bund und Ländern für das Deutschlandticket bezahlen könnte.
Missbrauchsvorwürfe: 30 bis 40 Prozent machen falsche Angaben
Jobcenter-Mitarbeiter Fred Göcken (60) aus Bremen, der nach öffentlicher Kritik am System fristlos entlassen wurde, berichtet von massenhaftem Bürgergeld-Missbrauch. Laut Göcken und anderen Sachbearbeitern machen 30 bis 40 Prozent der Empfänger unwahre Angaben, etwa zu Vermögen oder Wohnsituation. Manche melden sich monatelang krank und kassieren unberechtigt Krankengeld, andere arbeiten schwarz neben dem Bürgergeld.
Überzahlungen auch ohne Verschulden der Empfänger
Ein Sprecher der BA betont, dass nicht alle Schulden auf Betrug zurückgehen. „Es kommt auch zu Überzahlungen, die nicht vom Bezieher verschuldet werden“, so der Sprecher. Beispielsweise wenn die Grundsicherung am Monatsersten gezahlt wird und der Empfänger wenige Tage später eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Auch diese Beträge würden „konsequent“ zurückgefordert.
Rückzahlung: Regelsatz kann um 30 Prozent gekürzt werden
Wer weiterhin Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, zahlt oft nur langsam zurück. Erfolgt keine freiwillige Rückzahlung oder ist diese wegen zu geringen Einkommens oder Vermögens nicht möglich, „kann der Regelsatz um bis zu 30 Prozent reduziert werden, um mit dem Geld die Forderungen zu tilgen“, so der BA-Sprecher. Bei ehemaligen Leistungsbeziehern beauftragt die BA einen Inkasso-Service. Nach Zahlungserinnerung und Mahnung wird die Forderung im letzten Schritt vollstreckt.
Neue Grundsicherung mit schärferen Sanktionen
Mit der Einführung der neuen Grundsicherung sollen strengere Sanktionen Missbrauch eindämmen. Wer Termine versäumt, Jobs ablehnt oder ohne Abmeldung verreist, muss schneller mit Kürzungen rechnen. Die BA hofft, damit die Außenstände künftig zu reduzieren.



