Job-to-Job-Erprobung: Neue Chancen für Beschäftigte in Krisenbranchen
Job-to-Job-Erprobung: Neue Chancen für Beschäftigte

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer „Job-to-Job-Erprobung“ verabschiedet, der es Beschäftigten erleichtern soll, neue Stellen auszuprobieren, ohne ihren alten Job kündigen zu müssen. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte: „Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden.“

Wie die Job-to-Job-Erprobung funktioniert

Die Maßnahme, offiziell „Maßnahmen zur Erprobung einer Beschäftigungsperspektive“ genannt, erlaubt Arbeitnehmern, bis zu vier Wochen, in Ausnahmefällen bis zu sechs Wochen, bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber zu arbeiten. Ein Beispiel aus dem Ministerium: Miriam (34), seit zehn Jahren Mechatronikerin im Braunkohletagebau, absolviert nach Absprache mit ihrem Chef und der Arbeitsagentur vier Probewochen bei einem Unternehmen für Solaranlagen und Windparks. Dabei lernen sich beide Seiten kennen und klären Weiterbildungsbedarf – mit Perspektive auf einen neuen Job.

Digitalisierung der Arbeitsagentur

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Arbeitslosengeldempfänger künftig nicht mehr ständig an ihrer Briefpostadresse erreichbar sein müssen. Die Agentur für Arbeit soll digital kommunizieren, nicht mehr per Brief. „Eine stetige Anwesenheit an der Briefpostadresse ist nicht mehr zeitgemäß“, so das Arbeitsressort. Die Antragstellung soll nach dem Prinzip „digital first“ erfolgen, analoge Wege bleiben aber möglich. Zudem sollen die Agenturen per Video erreichbar sein.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Kritik und offene Fragen

Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Sylvia Rietenberg begrüßte die Schritte teilweise, kritisierte jedoch: „Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Wie begleiten wir Beschäftigte durch Künstliche Intelligenz, Dekarbonisierung und den tiefgreifenden Wandel der Wirtschaft?“

Entlastungen für Unternehmen

Das „SGB III-Änderungsgesetz“ ist Teil eines schwarz-roten Entlastungspakets. Es soll bis Ende November das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Zudem sollen Unternehmen beim Arbeitsschutz entlastet werden: Höhere Schwellenwerte für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten könnten dazu führen, dass bis zu 123.000 Beauftragte in kleinen und mittleren Unternehmen wegfallen. Die Gewerkschaft Verdi kritisierte dies als „Abbau von Sicherheit“. Insgesamt sollen durch das Paket jährlich mehr als 720 Millionen Euro an Bürokratiekosten eingespart werden.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration