Ein Arbeitsrechtsexperte und eine Fachanwältin haben überraschende Klarheit geschaffen: Eine „geringfügige sexuelle Betätigung“ während der Homeoffice-Arbeitszeit kann unter bestimmten Umständen erlaubt sein. Die Experten erklären, wo die Grenzen des privaten Vergnügens verlaufen und ab wann es heikel wird.
Was bedeutet „geringfügige sexuelle Betätigung“ im Arbeitsrecht?
Laut dem Arbeitsrechtler ist der Begriff nicht legal definiert, aber er umfasst kurze, diskrete Handlungen, die die Arbeitsleistung nicht wesentlich beeinträchtigen. „Solange die Tätigkeit nur wenige Minuten dauert und die Produktivität nicht spürbar sinkt, kann sie im Rahmen der vertraglichen Nebenpflichten geduldet werden“, so der Experte. Die Fachanwältin ergänzt: „Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber keinen Schaden nimmt und keine Kollegen gestört werden.“
Wann wird es problematisch?
Die Experten betonen, dass die Grenzen schnell überschritten sein können. Sobald die sexuelle Betätigung länger dauert, regelmäßig stattfindet oder die Arbeitsergebnisse beeinträchtigt, drohen Abmahnung oder Kündigung. „Auch wenn der Arbeitgeber durch erhöhten Datenverkehr oder auffällige Geräusche aufmerksam wird, kann das Konsequenzen haben“, warnt die Anwältin. Besonders heikel sei es, wenn Dienstgeräte wie der Firmenlaptop für private Zwecke genutzt werden.
Rechtliche Grundlagen und Risiken
Das Arbeitsrecht verlangt, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit vollständig für die Arbeit nutzen. Private Tätigkeiten sind nur in geringem Umfang erlaubt. „Eine geringfügige sexuelle Betätigung fällt unter das sogenannte ‚private Vergnügen‘, das ähnlich wie ein kurzer privater Telefonanruf bewertet wird“, erklärt der Arbeitsrechtler. Allerdings bestehe immer das Risiko, dass der Arbeitgeber dies als Pflichtverletzung wertet. Die Fachanwältin rät: „Im Zweifel sollten Arbeitnehmer auf Nummer sicher gehen und solche Aktivitäten auf die Pause verschieben.“
Praktische Tipps für Arbeitnehmer
Wer sich unsicher ist, sollte die Nutzung von Dienstgeräten für private Zwecke vermeiden und sicherstellen, dass die Arbeitsleistung nicht leidet. Die Experten empfehlen, klare Regeln mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, falls Unsicherheiten bestehen. „Offene Kommunikation kann Missverständnisse vermeiden“, so der Arbeitsrechtler. Letztlich sei aber jeder Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich, die Grenzen des Erlaubten einzuhalten.



