Die Grünen-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen und gleichzeitig die Akzeptanz vor Ort erhöhen soll. Kern des Entwurfs für ein Landesbürgerenergiegesetz ist eine Pflichtbeteiligung von Kommunen und Bürgern an Wind- und Solarparks, falls keine freiwillige Einigung mit den Projektierern erzielt wird.
Freiwilligkeit vor Pflicht – aber mit klaren Regeln
Der Entwurf sieht vor, dass Projektierer zunächst auf freiwilliger Basis Zahlungen oder Beteiligungen anbieten können. Kommt jedoch keine Einigung zustande, greift eine gesetzliche Pflicht. Diese legt fest, welcher Anteil der Einnahmen an die Kommunen – von der Ortsgemeinde bis zum Landkreis – fließen muss. Zudem müssen Bürger die Möglichkeit erhalten, sich in einem bestimmten Umfang finanziell zu beteiligen. Die Grünen betonen, dass Freiwilligkeit Vorrang hat, und räumen den Beteiligungsformen große Spielräume ein. So sind Modelle wie Bürgerenergiegenossenschaften, vergünstigte regionale Stromtarife oder direkte finanzielle Beteiligungen möglich.
Zweckgebundene Einnahmen für Klimaschutz
Die Einnahmen der Kommunen aus der Pflichtbeteiligung müssen zweckgebunden für Klimaschutz oder die Energiewende verwendet werden. „Es darf nicht dafür genutzt werden, kommunale Haushaltslöcher zu stopfen“, betonte der energiepolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Fabian Ehmann. Der Entwurf orientiert sich stark an einem bereits bestehenden Gesetz in Nordrhein-Westfalen, wurde aber auf Photovoltaikanlagen ausgeweitet, wie Fraktionschefin Katrin Eder erklärte. In NRW sei bisher keine verpflichtende Beteiligung nötig gewesen, und der bürokratische Aufwand halte sich dank Mustervereinbarungen und Beratungen in Grenzen.
Reaktionen aus der Praxis: Bürgerenergiegenossenschaften begrüßen Entwurf
Das Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften, dem mehr als 30 Genossenschaften angehören, unterstützt den Vorstoß. Geschäftsführerin Natalie Amecke sagte: „Die Energiewende gelingt immer dort, wo die Menschen eingebunden sind und die Bürger davon profitieren.“ Die Genossenschaft Treneg in Trier betreibt mehrere Photovoltaik-Freiflächenanlagen und zählt 335 Mitglieder. Vorstand Gerhard Dehen berichtet, dass frühe Einbindung von Anwohnern zu hoher Akzeptanz geführt habe: „Wenn Menschen sich beteiligen können, ist schnell nicht mehr von ‚der PV-Anlage‘ die Rede, sondern von ‚unserer PV-Anlage‘.“ Bislang habe sich bei keiner Anlage eine Protestinitiative gebildet.
Kommunale Seite positiv – aber Hürden bleiben
Der Gemeinde- und Städtebund bewertet den Entwurf ebenfalls positiv. Geschäftsführer Moritz Petry erklärte: „Vielerorts gewähren Projektierer schon Beteiligungen, aber nicht überall. Es ist positiv, hier mehr Verbindlichkeit zu erreichen.“ Die Zweckbindung der Einnahmen sieht er unkritisch, da es nicht um Millionenbeträge gehe und ohnehin Ausgaben für Klimafolgenanpassungen anstünden.
Bundespolitische Reformen dämpfen Dynamik
Gleichzeitig warnen Experten vor Bremseffekten durch die geplante EEG-Reform auf Bundesebene. Wolfgang Stein, kaufmännischer Vorstand der Energiewende Hunsrück-Mosel eG, betont, dass das Ende der festen Einspeisevergütung die Wirtschaftlichkeit neuer Anlagen gefährde. „Für unsere Genossenschaft wird der bald geplante Bau einer neuen PV-Anlage voraussichtlich der letzte sein – die Einspeisevergütung ist unsere Haupteinnahmequelle“, so Stein. Auch Dehen von der Treneg beklagt, dass die Aufbruchstimmung der 2010er Jahre verflogen sei und kommunale Anstalten öffentlichen Rechts die Dynamik bremsten.
Ausblick: Offene Fragen zur politischen Mehrheit
Die Grünen hätten das Gesetz gerne noch als Teil der früheren Ampel-Koalition umgesetzt, doch eine Einigung mit CDU und SPD scheiterte. Ob die jetzige Regierung aus CDU und SPD dem Entwurf zustimmt, ist ungewiss. Gespräche mit den Regierungsparteien habe es noch nicht gegeben, so Eder. Der Entwurf soll im August in den Landtag eingebracht und an die Fachausschüsse überwiesen werden.



