München verbietet Poolbefüllung und Rasenbewässerung wegen Wasserknappheit
München: Verbot von Poolbefüllung und Rasenbewässerung

Die bayerische Landeshauptstadt München hat angesichts anhaltender Trockenheit und eines sprunghaft gestiegenen Wasserverbrauchs weitreichende Verbote erlassen. Ab sofort ist es unter anderem untersagt, private Pools zu befüllen oder Rasenflächen zu bewässern. Die Stadt reagiert damit auf eine kritische Versorgungslage, die durch einen außergewöhnlich trockenen Winter und Frühling sowie die aktuellen Hitzewochen verursacht wurde. Bisherige Appelle an die Bevölkerung, Wasser zu sparen, hätten nicht ausgereicht, teilte die Stadtverwaltung mit.

Verbotene Tätigkeiten im Detail

Die von Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) erlassene Allgemeinverfügung listet mehrere konkrete Verbote auf. Dazu gehört die Entnahme von Wasser zum Befüllen und Betrieb privater Schwimmbecken, Pools, Springbrunnen, Wasserspielanlagen und Wassertonnen. Auch das Gießen und Beregnen von privat genutzten Haus-, Kleingärten und Schrebergärten ist zwischen 9 und 19 Uhr verboten – betroffen sind Gehölze, Hecken, Stauden, Beete und Zierpflanzen. Die Bewässerung von Rasenflächen und sonstigen Grünflächen, die nicht gewerblich oder öffentlich genutzt werden, ist ganztägig untersagt. Ausgenommen sind Sportplätze, land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Friedhöfe.

Weitere Einschränkungen für Privathaushalte

Darüber hinaus ist das Waschen privater Fahrzeuge außerhalb gewerblicher Waschanlagen untersagt. Auch das Abspritzen oder Bewässern von Terrassen, Wänden, Straßen, Dächern, Hof- und Wegflächen mit Hochdruckreinigern oder Schläuchen ist nicht erlaubt. Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern im Stadtgebiet München für die genannten Zwecke ist ebenfalls verboten. Ausnahmen gelten nur für das Tränken von Vieh, den landwirtschaftlichen Bedarf sowie Entnahmen, bei denen das Wasser vollständig in das Gewässer zurückgeleitet wird.

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Geltungsdauer und Bußgelder

Die Verfügung gilt zunächst bis zum 1. August 2026, kann aber bei anhaltender Trockenheit verlängert werden. Ein vorzeitiger Widerruf ist möglich, falls sich die Lage entspannt. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die Stadtwerke München sowie das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) werden die Einhaltung kontrollieren.

Wasserverbrauch deutlich gestiegen

Der Wasserverbrauch in München ist zuletzt auf über 360 Millionen Liter pro Tag angestiegen, wie ein Sprecher der Stadtwerke mitteilte. Der normale Durchschnittswert liegt bei etwa 300 Millionen Litern – ein Anstieg von 20 Prozent. Die für die kommenden Tage vorhergesagten Niederschläge werden voraussichtlich nicht ausreichen, um die Wassersituation zu entspannen. „Nach einem außergewöhnlich trockenen Winter und Frühling sind die vorhandenen Ressourcen der Wasserversorgung Münchens derzeit äußerst strapaziert“, erklärte Oberbürgermeister Krause.

Stadtwerche-Chef warnt vor Folgen für Umland

Florian Bieberbach, Vorsitzender der Stadtwerke München, wies darauf hin, dass die Allgemeinverfügung das gesamte Wasserversorgungsnetz umfasst. Das bedeutet, dass auch angeschlossene Umlandgemeinden und Ortsteile von den Verboten betroffen sind. Krause appellierte an die Bürger, „sich an die Regeln zu halten, damit sich die Grundwasserpegel erholen. Wasser ist unser kostbarstes Lebensmittel, lassen Sie uns damit sorgsam umgehen.“

Andere Kommunen ergreifen ähnliche Maßnahmen

Bereits Ende Juni hatte die Stadt Landau an der Isar in Niederbayern ein Bewässerungsverbot erlassen. Zahlreiche weitere Kommunen im Freistaat haben ihre Bürger zum Wassersparen aufgerufen. Die Lage in München verdeutlicht die zunehmende Dringlichkeit des Themas Wasserknappheit in Deutschland, insbesondere in Ballungsräumen mit hohem Verbrauch.

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