Thüringen startet Transformationsfonds: 70 Millionen für Strukturwandel
Thüringen startet Transformationsfonds: 70 Millionen Euro

Die seit langem diskutierten Finanzhilfen für Unternehmen im Strukturwandel in Thüringen sollen Ende des Jahres starten. Der sogenannte Transformationsfonds werde wie geplant ein Volumen von 70 Millionen Euro haben, teilte das Wirtschaftsministerium auf Anfrage in Erfurt mit. Unter welchen Voraussetzungen und für welche Zwecke staatliche Finanzhilfen beispielsweise in Form von Unternehmensbeteiligungen gewährt werden, solle im Herbst diskutiert werden.

Linke machte Zustimmung zu Haushalt von Fonds abhängig

Die Landtagsfraktion der Linken hatte ihre Zustimmung zum Thüringer Doppelhaushalt 2026/27 unter anderem davon abhängig gemacht, dass ein Transformationsfonds vom Land aufgelegt wird. Grundzüge des Fondsmodells würden in der nächsten Sitzung des Thüringer „Pakts für Wachstum und Arbeitsplätze“ am 1. Oktober vorgestellt, erklärte ein Ministeriumssprecher.

Einstieg bei Unternehmen mit staatlichem Kapital

„Angesichts des oft sehr großen Umfangs der in Transformationsprozessen notwendigen Investitionen wollen wir mit dem Fonds unser Angebot an Beteiligungskapital deutlich ausbauen“, erklärte der Sprecher. Damit werde die Kreditfähigkeit von Unternehmen verbessert und die Finanzierung von Investitionen ermöglicht – beispielsweise in neue Produkte. Vor allem die Automobilindustrie, die in Thüringen stark durch Zulieferer geprägt ist, steckt in einer schwierigen Transformation zur Elektromobilität. Weiterer Jobverlust wird befürchtet.

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Fonds richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen

Der geplante Fonds werde sich an Unternehmen nahezu jeder Größe und Branche richten, die an einer mittelfristigen Neuausrichtung ihres Geschäftsmodells arbeiten, erklärte der Ministeriumssprecher. Damit sollen Investitionen ermöglicht werden, die Arbeitsplätze, Wettbewerbsfähigkeit und damit letztlich die Firmenstandorte in Thüringen sichern oder im besten Fall ausbauen können. Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder bei denen Gründe für einen Insolvenzantrag vorliegen, könnten nach EU-Beihilferecht nicht gefördert werden.

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