Berliner Mieter verliert Wohnung wegen 22 Euro zu viel Untermiete
Mieter verliert Wohnung wegen 22 Euro Untermiete

Ein Berliner Mieter verliert seine Wohnung, weil er von seinem Untermieter monatlich 22 Euro zu viel Miete verlangte. Das Amtsgericht Berlin-Mitte gab der Räumungsklage des Vermieters statt. Der Mieter F. (Name geändert) muss nun aus der Wohnung im zweiten Stock der Residenzstraße 60 ausziehen. Kritiker vermuten, dass der Vermieter die Wohnung nach der Räumung möbliert und zu einem deutlich höheren Preis vermieten will – möglicherweise als möbliertes Apartment für Kurzzeitmieter.

Der Fall im Detail

Mieter F. hatte einen Teil seiner Dreizimmerwohnung untervermietet. Der Untermieter zahlte 350 Euro warm. Der Hauptmieter zahlte selbst 600 Euro für die gesamte Wohnung. Nach Berechnung des Gerichts lag die Untermiete 22 Euro über der zulässigen Höhe, die sich aus dem anteiligen Mietzins ergibt. Der Untermieter wandte sich an den Vermieter, der daraufhin das Mietverhältnis mit F. kündigte. Das Gericht bestätigte die Kündigung: Der Verstoß gegen das Mietrecht sei erheblich, da der Hauptmieter mit der Untermiete Gewinn erzielt habe.

Rechtliche Grundlagen der Untermiete

In Deutschland ist die Untervermietung grundsätzlich erlaubt, wenn der Vermieter zustimmt. Allerdings darf der Hauptmieter keine überhöhte Miete verlangen. Die Untermiete darf in der Regel nicht höher sein als der auf die untervermietete Fläche entfallende Anteil der Hauptmiete zuzüglich eines angemessenen Zuschlags für Nebenkosten oder Möblierung. Eine Gewinnerzielung ist nicht gestattet. Im vorliegenden Fall sah das Gericht genau dies als gegeben an. Der Mieter hätte den Untermieter über die Kostenstruktur aufklären müssen.

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Verdacht auf Umgehung der Mietpreisbremse

Mietervereine und Bezirkspolitiker kritisieren die Entscheidung. „Hier geht es nicht um die 22 Euro, sondern um eine systematische Verdrängung von Mietern“, sagte ein Sprecher des Berliner Mietervereins. Der Vermieter habe die Gelegenheit genutzt, um einen unliebsamen Mieter loszuwerden. Tatsächlich ist in Berlin der Druck auf dem Wohnungsmarkt enorm: Die Durchschnittsmiete für Neuverträge liegt laut aktuellen Daten bei über 13 Euro pro Quadratmeter kalt. In der Residenzstraße könnten nach einer Modernisierung und Möblierung leicht 20 Euro pro Quadratmeter verlangt werden. Die Wohnung von F. hat etwa 70 Quadratmeter – die Differenz zur bisherigen Miete beträgt Hunderte Euro monatlich.

Urteil sorgt für Empörung

Das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte ist rechtskräftig. F. muss die Wohnung bis zum 31. Oktober räumen. Er sucht bereits eine neue Bleibe – in Berlin ein schwieriges Unterfangen. Sozialverbände fordern eine Reform des Mietrechts: „Kleinste Verstöße dürfen nicht zur Obdachlosigkeit führen“, so ein Vertreter der Berliner Sozialverwaltung. Der Fall zeigt, wie angespannt die Lage in der Hauptstadt ist: Über 200.000 Haushalte suchen derzeit eine Wohnung. Jede Räumungsklage aus formalen Gründen verschärft die Not.

Die wirtschaftliche Dimension

Der Vermieter, eine Immobiliengesellschaft, hatte zuvor versucht, die Miete zu erhöhen. F. wehrte sich mit einem Verweis auf den Mietspiegel. Der Vermieter kündigte daraufhin Modernisierungen an und sprach eine Mieterhöhung aus, die F. nicht akzeptierte. Im Rahmen des Rechtsstreits entdeckte der Vermieter die überhöhte Untermiete – und kündigte fristlos. Das Gericht stufte die Kündigung als wirksam ein. Nun profitiert der Vermieter: Die Wohnung wird saniert und möbliert vermietet – ohne Mietpreisbremse, da Möblierung einen Zuschlag erlaubt und Kurzzeitvermietung nicht der Mietpreisbremse unterliegt. Damit könnte der Vermieter die monatliche Miete von 600 auf weit über 1.000 Euro steigern.

Konsequenzen für Mieter und Vermieter

Der Fall zeigt, wie riskant Untermiete sein kann. Der Mieter F. verliert sein Zuhause – und der Untermieter muss sich ebenfalls eine neue Bleibe suchen. Der Mieterverein rät: „Jeder Hauptmieter sollte die rechtlichen Grenzen der Untermiete exakt einhalten. Im Zweifel lieber auf die Untermiete verzichten.“ Für Vermieter ist der Fall ein Signal, genau hinzusehen. Die Zahl der Räumungsklagen in Berlin steigt: 2025 wurden rund 5.000 Verfahren eingeleitet, ein Plus von 10 Prozent zum Vorjahr. Die Gerichte sind überlastet, die Wartezeiten lang. In diesem Fall ging es schnell – das Verfahren dauerte nur drei Monate.

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Politischer Handlungsbedarf

Linke und Grüne im Berliner Abgeordnetenhaus fordern eine Verschärfung des Kündigungsschutzes. „Ein geringfügiger Verstoß darf nicht zur Kündigung führen“, so die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen. Der Senat prüft derzeit eine Reform des Landesmietrechts, die unter anderem die zulässige Höhe der Untermiete klarer definieren soll. Bis dahin bleibt der Fall F. ein warnendes Beispiel: 22 Euro können den Verlust der Wohnung bedeuten – in einer Stadt, in der bezahlbarer Wohnraum rar ist.