Brandenburgs Dienstwagenregeln sind so streng, dass Begleiter teils nicht mitfahren dürfen. Eine geplante Lockerung wurde nun erneut zurückgezogen, wie aus dem zuständigen Ministerium verlautet.
Hintergrund der strengen Regelung
Die aktuellen Vorschriften sehen vor, dass in den Dienstwagen der Minister nur der Fahrer und der Minister selbst Platz nehmen dürfen. Begleitpersonen wie Referenten oder Pressesprecher müssen auf alternative Verkehrsmittel ausweichen, selbst wenn sie zu denselben Terminen unterwegs sind. Dies führt zu kuriosen Situationen: Ein Minister besucht Polen, fährt zwischen Terminen im Auto des polnischen Gesprächspartners mit, während sein eigener Wagen hinterherfährt. Der Referent muss dann zum Bahnhof eilen, um mit dem Zug zum nächsten Termin zu gelangen.
Geplante Reform gescheitert
Bereits vor einiger Zeit gab es Überlegungen, die Regelung zu lockern, um effizientere Arbeitsabläufe zu ermöglichen. Doch das Ministerium hat diese Pläne nun erneut verworfen. Gründe dafür wurden nicht offiziell genannt, jedoch wird spekuliert, dass Sparzwänge und die Sorge vor Missbrauch eine Rolle spielen. Kritiker bemängeln, dass die strikte Auslegung zu unnötigen Kosten und Zeitverlusten führe.
Die Opposition im Landtag forderte eine transparente Diskussion über die Dienstwagenregeln. Ein Sprecher des Finanzministeriums betonte hingegen, dass die geltenden Regeln ausreichend seien und keine Reform benötigt werde. Man wolle an den bewährten Prinzipien festhalten, die eine klare Trennung zwischen dienstlicher und privater Nutzung gewährleisten.
Ob es in Zukunft doch noch zu einer Änderung kommt, bleibt abzuwarten. Der Druck aus der Praxis und von politischen Akteuren könnte jedoch weiter zunehmen.



