Michael Cretu (69), der Produzent hinter dem Welterfolg Enigma, hat vor dem Landgericht München eine Klage gegen eine Tribute-Band eingereicht. Die Formation tritt unter dem Namen „Original Enigma Voices“ auf und wirbt mit der „zeitlosen Magie der Musik von Enigma“. Cretu wirft den Musikern vor, eine Verwechslungsgefahr mit seinem Originalprojekt zu erzeugen und unrechtmäßig von dessen Erfolg zu profitieren.
Hintergrund: Cretus Karriere und Enigmas Erfolg
Cretu feierte in den 1980er Jahren erste Erfolge als Produzent seiner damaligen Ehefrau Sandra (64), deren Single „Maria Magdalena“ 1985 zum Nummer-eins-Hit wurde. Später arbeitete er mit Künstlern wie Hubert Kah und Peter Schilling. Ab 1990 schuf er mit Enigma einen weltweiten Hit: „Sadeness“ erreichte Platz 1 in 41 Ländern, und das Projekt verkaufte über 70 Millionen Tonträger. Enigma machte gregorianische Choräle populär und prägte die elektronische Musik der 1990er Jahre.
Vorwürfe der Klage: Trittbrettfahrer auf dem Erfolgszug
Cretu, der sich in den letzten Jahren weitgehend aus der Öffentlichkeit zurückgezogen hat und in München lebt, fordert von der Tribute-Band Unterlassung. Laut einer Gerichtssprecherin richtet sich die Klage gegen die Nutzung des Zeichens „Original Enigma Voices“, weil dadurch eine Verwechslungsgefahr mit dem Original entstehe. „Der Kläger wendet sich gegen die Zeichenverwendung wegen Verwechslungsgefahr“, so die Sprecherin. Die Band vermarktet ihre Konzerte international und suggeriert laut Cretus Anwälten eine Verbindung zum Originalprojekt.
Position der Tribute-Band: Keine Täuschungsabsicht
Die Anwälte der Formation argumentierten vor Gericht, dass die Fans vor allem die Musik hören wollten und nicht Cretu persönlich sehen. „Die Fans kommen, um die Musik zu hören. Und nicht, um Herrn Cretu zu sehen. Er ist mit dem Projekt auch nie aufgetreten“, erklärten sie. Zudem seien in der Band Sänger beteiligt, die auf einigen bekannten Enigma-Songs zu hören gewesen seien. Cretus Anwälte widersprachen: „Der gemeine Fan denkt, dass die Gruppe natürlich etwas mit Michael Cretu zu tun hat. Diese Künstler waren damals aber nur Gastsänger des Projektes.“ Sie betonten, dass Cretu nie Interesse an einer Zusammenarbeit gehabt habe und aktuell kein einziger ehemaliger Enigma-Sänger in der Band singe. Die Anwälte forderten die Tribute-Band auf, klar zu machen, dass es sich um eine Cover-Gruppe handele.
Gericht sieht Verwechslungsgefahr – Vergleich bis Oktober
Der Vorsitzende Richter Dr. Vincent Mayr zeigte sich offen für die Argumente von Cretus Seite. „Sonst könnten auch wir am Richtertisch als Enigma auftreten“, scherzte er und deutete damit die Verwechslungsgefahr an. Das Gericht setzte eine Frist bis Oktober 2026, um einen Vergleich zwischen den Parteien zu erzielen. Zudem muss Cretu nachweisen, dass die Marke „Enigma“ in den vergangenen fünf Jahren in Deutschland genutzt wurde. Laut seinen Juristen wurden die Songs im Jahr 2025 auf einem Streamingdienst elf Millionen Mal abgespielt.
Ausblick: Markenschutz und Künstlerrechte
Der Fall zeigt die Spannung zwischen Markenrecht und künstlerischer Freiheit. Sollte Cretu den Nachweis der Nutzung erbringen, könnte die Tribute-Band gezwungen sein, ihren Namen zu ändern oder deutlich auf den Cover-Charakter hinzuweisen. Die Entscheidung des Gerichts könnte wegweisend für ähnliche Fälle im Musikbusiness sein.



