Obwohl das Zuhause als sicherer Ort gilt, bergen manche Gegenstände ein erhöhtes Risiko für Einbrüche oder rechtliche Konsequenzen. myHOMEBOOK (gehört ebenfalls zu Axel Springer) nennt vier Gegenstände, die zu Hause schnell zum Risiko werden können.
Gold lockt Einbrecher an
Wer in Gold investiert, lagert schnell hohe Werte auf kleinem Raum. Ein Kilo Gold kostet derzeit rund 100.000 Euro und lässt sich leicht verstecken – aber genauso leicht stehlen. Für Einbrecher sind Goldbarren oft attraktiver als große Elektrogeräte. Hinzu kommt: Hausratversicherungen zahlen meist nur, wenn Edelmetalle in einem geprüften Tresor gelagert werden. Je höher der Wert, desto strenger sind die Anforderungen an den Safe. Das kann teuer werden. Ein Ratschlag ist: Bankschließfächer sind sicherer. Dort sind Gold und andere Wertgegenstände besser gegen Diebstahl und Brand geschützt. Kleine Schließfächer gibt es je nach Bank ab etwa 70 Euro im Jahr.
Bargeld ist kaum abgesichert
Auch größere Bargeldsummen sollte man nicht zu Hause lagern. Bei Einbruch, Feuer oder Wasserschäden kann das Geld verloren gehen oder beschädigt werden. Problematisch sind außerdem die Versicherungsgrenzen: Viele Hausratversicherungen ersetzen Bargeld nur bis etwa 1000 bis 2000 Euro. Alles darüber ist im Schadensfall oft nicht abgesichert. Wer größere Summen in bar aufbewahren möchte, fährt mit einem Bankschließfach meist sicherer.
Dokumente brauchen besonderen Schutz
Geburtsurkunden, Testamente oder notarielle Verträge können nach einem Brand oder Wasserschaden schwer oder gar nicht zu ersetzen sein. Spezielle feuerfeste Tresore bieten zwar Schutz, sind aber oft teuer. Empfohlen wird deshalb, Originale und Kopien getrennt aufzubewahren. Eine Version kann zu Hause bleiben, die andere etwa in einem Bankschließfach.
Urnen dürfen nicht ins Wohnzimmer
Was in Filmen oft selbstverständlich wirkt, ist in Deutschland verboten: Urnen dürfen nicht dauerhaft zu Hause aufbewahrt werden. Grund dafür ist die sogenannte Friedhofspflicht. Verstorbene dürfen nur an offiziell vorgesehenen Orten bestattet werden. Wer eine Urne etwa im eigenen Garten beisetzt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Die Asche Verstorbener gehört deshalb auf einen Friedhof oder an einen offiziell erlaubten Bestattungsort.



