55,10 Euro Strafporto: Darf die Post das verlangen?
55,10 Euro Strafporto: Darf die Post das verlangen?

Der Fall: Beschwerdebrief führt zu 55,10 Euro Forderung

Der Fotograf Stefan Emmer aus Bottrop (NRW) wollte sich bei der Deutschen Post/DHL-Gruppe über die Zustellung eines beschädigten Einschreibens beschweren. In einer Filiale fragte er, ob er für die Beschwerde an den Kundenservice einen unfrankierten Umschlag mit dem Vermerk „Postsache“ verwenden könne. Die Antwort des Mitarbeiters: „Müsste gehen.“

Die Post sah das anders. Sie wertete das Vorgehen als „Portobetrug“ und stellte Emmer eine Rechnung: 50 Euro Schadensersatz plus zweimal das Porto für einen Maxibrief – reguläres Entgelt und Strafaufschlag. Die Gesamtsumme: 55,10 Euro. Der BILD-Bericht über diesen Fall löste eine Welle von Leserreaktionen aus – viele fragten sich, ob sie ebenfalls mit einer solchen Forderung rechnen müssten.

Das ist der Vermerk „Postsache“

Der Aufdruck „Postsache“ wird traditionell für interne Sendungen der Post verwendet, etwa wenn Filialen oder Briefzentren untereinander kommunizieren. Er berechtigt aber keinen Kunden dazu, einen Brief ohne Briefmarke zu versenden. Entscheidend ist allein, wer den Brief in den Kasten wirft – und der Absender haftet für das korrekte Porto. In den AGB der Deutschen Post ist klar geregelt, dass Sendungen ausreichend freizumachen sind. Ein mündlicher Tipp eines Filialmitarbeiters ändert daran nichts, wie der Fall Emmer zeigt.

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Das sagt die DHL

Auf Nachfrage von BILD erklärte eine DHL-Sprecherin: „Wer versehentlich einen Brief nicht oder nicht ausreichend frankiert, muss nicht automatisch eine Schadenersatzforderung befürchten. Jeder Fall wird von uns individuell geprüft.“ Dabei würden die konkreten Umstände und mögliche Hinweise darauf untersucht, ob es sich um ein Versehen oder eine bewusste Umgehung des Portos handele.

Schadenersatzforderungen erhebe das Unternehmen nur dann, „wenn sich Fälle wiederholen oder wir Anhaltspunkte für ein bewusstes Täuschen erkennen, zum Beispiel bei gefälschten Briefmarken oder der Wiederverwendung entwerteter Briefmarken“, so die Sprecherin weiter. Moderne Technologie könne solche Manipulationen inzwischen zuverlässig identifizieren.

Was für Emmer spricht

Der BILD-Leser betont, er habe sich auf die Auskunft der Filiale verlassen. Mehrere Punkte sprechen nach seiner Schilderung gegen einen klaren Vorsatz:

  • Er verwendete keine gefälschte Briefmarke.
  • Er verschleierte seine Identität nicht.
  • Er wollte sich ausgerechnet bei der Post beschweren und schickte den Brief an das Unternehmen selbst.

Diese Umstände lassen sich eher als Irrtum denn als geplanter Betrugsversuch interpretieren.

Anwältin: Post muss Vorsatz nachweisen

Die BILD-Anwältin Nicole Mutschke sieht in dem Fall mehrere rechtliche Hürden für die Forderung der Post. Zwar habe Emmer den Vermerk „Postsache“ nicht eigenmächtig verwenden dürfen, so Mutschke. Für die zusätzlichen 50 Euro genüge jedoch nicht ohne Weiteres die Feststellung, dass der Kunde bewusst keine Briefmarke aufgeklebt habe.

„Die Deutsche Post muss Umstände darlegen, aus denen sich ergibt, dass er ein als geschuldet erkanntes Porto gerade umgehen und die Beförderungsleistung erschleichen wollte“, zitiert BILD die Expertin. Mit anderen Worten: Die Post müsste beweisen, dass Emmer absichtlich das Porto sparen wollte.

Auch an der Höhe der Forderung zweifelt Mutschke: „Ob ein zusätzlicher Bearbeitungsschaden von 50 Euro tatsächlich plausibel ist, könnte ein Gericht überprüfen.“ Wegen des geringen Streitwerts sei in dieser Frage allerdings noch keine höchstrichterliche Entscheidung gefallen.

Das bedeutet der Fall für Verbraucher

Wer einen unzureichend frankierten Brief an die Post schickt und mit einer Schadenersatzforderung konfrontiert wird, sollte die Rechnung nicht ohne Weiteres akzeptieren. Nach Einschätzung der Anwältin muss das Unternehmen im Einzelfall nachweisen, dass eine vorsätzliche Täuschung vorliegt. Ausschlaggebend sind Wiederholungsfälle, gefälschte oder wiederverwendete Briefmarken sowie andere Belege für eine systematische Portoumgehung.

Ob der Fall von Stefan Emmer ein solcher systematischer Betrug ist, darf bezweifelt werden. Die Post-Recherche zeigt: Der Konzern setzt seine Technologie gezielt ein, um Missbrauch zu erkennen. Im Zweifel entscheidet ein Gericht.

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