Recht auf Reparatur, weniger Solarvergütung: Das ändert sich im August
August: Recht auf Reparatur, weniger Solarvergütung

Ab August 2026 treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die Verbraucher direkt betreffen. Das neue „Recht auf Reparatur“ stärkt die Position von Käufern bei defekten Elektrogeräten, während die Einspeisevergütung für Solarstrom erneut sinkt. Zudem müssen Unternehmen KI-generierte Inhalte kennzeichnen, und die Förderung für den Heizungstausch wird reduziert. Auch der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder startet schrittweise.

Recht auf Reparatur: Hersteller in der Pflicht

Bislang konnten Verbraucher nur innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist eine kostenlose Reparatur verlangen. Nun müssen Hersteller bei vielen Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken auch nach Ablauf dieser Frist Reparaturen zu einem angemessenen Preis anbieten. Das gilt für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026. Zudem verlängert sich die Gewährleistungsfrist um zwölf Monate auf insgesamt drei Jahre, wenn der Käufer das defekte Produkt innerhalb der ursprünglichen Frist reparieren lässt.

Ganztagsbetreuung: Anspruch für Erstklässler startet

Zum 1. August wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Zunächst gilt er für Erstklässler, die bis zu acht Stunden an fünf Werktagen in einem Hort oder einer schulischen Ganztagesbetreuung betreut werden können. Der Anspruch wird in den kommenden Jahren schrittweise ausgeweitet – ab dem Schuljahr 2029/30 sollen dann alle Kinder der Klassen 1 bis 4 Anspruch haben.

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Weniger Geld für neuen Solarstrom

Die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen sinkt zum 1. August erneut. Regulär wird der Satz alle sechs Monate um ein Prozent abgesenkt. Aktuell liegt die Vergütung bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen zwischen zehn und 40 Kilowatt Leistung. Ab August beträgt sie nur noch rund 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Bestehende Anlagen sind von der Kürzung nicht betroffen, da die Vergütung für 20 Jahre garantiert ist.

Kennzeichnung von KI-Inhalten wird Pflicht

Ab dem 2. August müssen Unternehmen Inhalte, die mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, klar kennzeichnen. Die EU-KI-Verordnung verpflichtet dazu bei Videos, Bildern, Texten und sogar Chatbot-Interaktionen im Kundenservice. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland warnt: Bei Verstößen drohen Unternehmen Strafen „von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes“.

Weniger Förderung beim Heizungstausch

Seit dem 21. Juli gelten verschärfte Bedingungen für die Förderung des Heizungstauschs. Der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus für selbst nutzende Eigentümer wurde von 20 auf 16 Prozent gesenkt. Auch die maximal förderfähigen Kosten wurden reduziert. Die Bundesregierung hatte die neuen Regelungen Anfang Juli kurzfristig beschlossen. Betroffen sind vor allem Hausbesitzer, die auf Wärmepumpen umsteigen möchten.

Sommerferien: Bayern startet als Letztes

Als letztes Bundesland beginnt Bayern am 3. August die Sommerferien. Hier die Übersicht der Ferientermine aller Länder:

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  • Baden-Württemberg: 30. Juli – 12. September
  • Bayern: 3. August – 14. September
  • Berlin: 9. Juli – 22. August
  • Brandenburg: 9. Juli – 22. August
  • Bremen: 2. Juli – 12. August
  • Hamburg: 9. Juli – 19. August
  • Hessen: 29. Juni – 7. August
  • Mecklenburg-Vorpommern: 13. Juli – 22. August
  • Niedersachsen: 2. Juli – 12. August
  • Nordrhein-Westfalen: 20. Juli – 1. September
  • Rheinland-Pfalz: 29. Juni – 7. August
  • Saarland: 29. Juni – 7. August
  • Sachsen: 4. Juli – 14. August
  • Sachsen-Anhalt: 4. Juli – 14. August
  • Schleswig-Holstein: 4. Juli – 15. August
  • Thüringen: 4. Juli – 14. August