BGH stoppt Pausen-Hinweis auf Kündigungsseite
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Fitnessstudiokette FitX untersagt, auf der Bestätigungsseite nach einer Online-Kündigung auf die Möglichkeit einer Vertragspause hinzuweisen. Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern, die ihren Vertrag ohne Ablenkung kündigen wollen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte gegen FitX geklagt, nachdem das Unternehmen auf der Bestätigungsseite prominent über dem Kündigungsformular die Option anbot, den Vertrag beitragsfrei zu pausieren statt zu kündigen. FitX ist nach eigenen Angaben der zweitgrößte Fitnessanbieter Deutschlands.
Gesetzliche Vorgaben für Kündigungsprozess
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt für Online-Kündigungen ein zweistufiges Verfahren vor: Zunächst muss der Unternehmer eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen, die den Verbraucher auf eine Bestätigungsseite weiterleitet. Beide Elemente müssen „ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein“.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Klage im September 2025 abgewiesen, da der Hinweis auf die Pause nicht aufdringlich sei und Verbraucher nicht wesentlich vom Kündigungsprozess ablenke. Der vzbv legte Revision ein – mit Erfolg.
BGH: Bestätigungsseite darf nur Pflichtangaben enthalten
Der erste Senat des BGH hob das Urteil aus Düsseldorf auf und verurteilte FitX zur Unterlassung. „Die Bestätigungsseite dient allein der Erfassung der für die Kündigung erforderlichen Angaben und der Abgabe der Kündigungserklärung“, erklärte der Senat. Zusätzliche Informationen, Angebote oder Hinweise – etwa zur Vertragspause – seien unzulässig. (Az. I ZR 200/25)
Damit werde dem Sinn und Zweck der Vorschrift Rechnung getragen: eine einfache und unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr zu schaffen.
Verbraucherschützer begrüßen Entscheidung
Der vzbv nannte das Urteil eine „gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher“. Vorständin Ramona Pop erklärte: „Wer auf den Kündigungsbutton klickt, muss auch wirklich kündigen können – ohne Ablenkung, ohne Umwege, ohne Tricks. Unternehmen dürfen die Bestätigungsseite nicht nutzen, um Menschen doch noch vom Kündigen abzubringen.“
Eine FitX-Sprecherin hatte vor der mündlichen Verhandlung im Mai betont, die Vertragspause sei keine Werbealternative, sondern eine in den Geschäftsbedingungen geregelte Option. „Für Mitglieder, die ihren Vertrag nicht beenden, sondern nur vorübergehend pausieren möchten, ist dieser Hinweis daher eine sachliche Information über eine bestehende Vertragsoption. Die Kündigungsmöglichkeit wird dadurch weder ersetzt noch ausgeschlossen.“
FitX passt Kündigungsseite an
Nach der Entscheidung teilte das Unternehmen mit, es werde die Vorgaben des BGH selbstverständlich beachten und habe die Kündigungsseite bereits entsprechend angepasst. „Auch künftig werden wir Kündigungen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben bearbeiten“, erklärte eine Sprecherin.



