Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant eine Lockerung der umstrittenen Bonpflicht. Einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums zufolge, der dem Handelsblatt vorliegt, soll die Pflicht zur Ausgabe von Papierbons zeitlich gestuft abgeschafft werden. Zunächst ist vorgesehen, dass für Einkäufe bis zu 30 Euro kein Bon mehr ausgedruckt werden muss. Mit dieser Bagatellgrenze könne eine große Anzahl von Belegen im Einzelhandel und beim Straßenverkauf eingespart werden, heißt es in dem Papier.
Hintergrund der Bonpflicht
Die Bonpflicht wurde vom früheren Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) Ende 2016 auf den Weg gebracht und trat nach einem längeren Übergangszeitraum Anfang 2020 in Kraft. Sie sorgte für erheblichen Unmut bei Einzelhändlern, Kunden und Umweltverbänden. Kritiker beklagten unnötige Bürokratie, zusätzliche Kosten und eine enorme Papierflut. Nun will Klingbeil die Regelung schnellstmöglich lockern. Union und SPD hatten sich in den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt. Ein genaues Datum für die Umsetzung steht im Gesetzentwurf noch nicht.
Digitale Belege statt Papier
Die Neuregelung sieht vor, dass der Handel weiterhin verpflichtet ist, Bons bereitzustellen, jedoch nicht mehr zwingend in Papierform. Eine digitale Bereitstellung, etwa per E-Mail oder QR-Code, reicht aus. Geplant ist eine Umstellung vom klassischen Papierbeleg zu digitalen Kassenbelegen. Dabei gilt zunächst die Bagatellgrenze von 30 Euro, anschließend soll die vollständige Digitalisierung erfolgen.
Verschärfung der Kassenpflicht
Parallel zur Lockerung der Bonpflicht will Klingbeil die Kassenpflicht verschärfen, um Steuerbetrug zu erschweren. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab einem Gesamtumsatz von 100.000 Euro eine elektronische Registrierkasse verwendet werden muss. Dadurch soll das Risiko verringert werden, dass Einnahmen nicht richtig erfasst und Steuern hinterzogen werden. Laut Finanzministerium gibt es in Deutschland derzeit rund 2,2 Millionen Registrierkassen und 114.000 offene Ladenkassen. Bei offenen Ladenkassen erfolgt keine elektronische Aufzeichnung, was Steuerhinterziehung begünstigt. Elektronische Kassen hingegen zeichnen Daten auf und bereiten sie für eine digitale Schnittstelle mit der Finanzverwaltung auf, wodurch das Entdeckungsrisiko von Steuerhinterziehungen signifikant steigt.
Kosten und Entlastungen
Die Umstellung auf Registrierkassen verursacht bei den Unternehmen einmalige Kosten von schätzungsweise 98 Millionen Euro. Insgesamt müssen rund 114.800 Kassen neu angeschafft werden. Durch die schrittweise Abschaffung der Bonpflicht werde die Wirtschaft jedoch entlastet: Der jährliche Aufwand sinke um 89 Millionen Euro. Allerdings könnte die Kassenpflicht für einige Betroffene zu unverhältnismäßigen Belastungen führen, wie es in einem internen Papier des Finanzministeriums heißt. Als Beispiel werden Vereine genannt, die durch einmalige Veranstaltungen über die Umsatzschwelle von 100.000 Euro kommen. Für solche Härtefälle sollen Ausnahmen möglich sein, die jedoch beantragt werden müssen. Dies führe wiederum zu Mehraufwand bei den Finanzbehörden.



