Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass zwei Sprudelbetriebe vorerst weiter Wasser aus dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald fördern dürfen. Die Betriebe hatten per Eilantrag erreicht, dass sie ihre Brunnen weiter nutzen können, obwohl ihnen im April die Einstellung der Entnahme vorgeschrieben worden war.
Wirtschaftliche Interessen überwiegen
Nach Angaben des Gerichts überwiegt derzeit das Interesse der Firmen an einer vorläufigen Fortführung der Entnahme. Ein sofortiger Stopp hätte „erhebliche und teilweise nicht mehr rückgängig zu machende wirtschaftliche Konsequenzen“. Demgegenüber seien bisher keine stichhaltigen Argumente erkennbar, dass die Wasserentnahme Nachteile für die betroffenen Oberflächengewässer habe.
Rechtsmittel möglich
Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 1. Juli 2026 (Az. 4 L 586/26.KO und 4 L 587/26.KO) ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich. Eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.



