Steuererklärung 2025: Frist bis 31. Juli – was tun bei Zeitnot?
Steuererklärung 2025: Frist bis 31. Juli – was tun?

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 rückt unaufhaltsam näher. Für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die bislang untätig geblieben sind, wird es jetzt brenzlig. Wer zur Abgabe verpflichtet ist und keinen steuerlichen Berater beauftragt hat, muss seine Erklärung spätestens bis zum 31. Juli 2026 beim zuständigen Finanzamt einreichen. Doch was tun, wenn wichtige Unterlagen fehlen, die Zeit schlicht nicht ausreicht oder die schiere Menge an Formularen überfordert?

Frühzeitiges Handeln ist entscheidend

Zunächst gilt die Devise: Nicht abwarten, sondern aktiv werden. „Wer erkennt, dass die Frist nicht eingehalten werden kann, sollte frühzeitig aktiv werden“, rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler (BdSt). Eine der praktikabelsten Möglichkeiten ist der Antrag auf Fristverlängerung. Dieser kann formlos gestellt werden – etwa per Brief oder über die Nachrichtenfunktion im Online-Finanzamt Elster. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Begründung, beispielsweise Krankheit, fehlende Belege oder außergewöhnliche Belastungen im beruflichen oder privaten Umfeld. Ein gesetzlicher Anspruch auf Verlängerung besteht zwar nicht, doch in der Praxis zeigen sich die Finanzämter häufig kooperativ, sofern der Antrag rechtzeitig eingeht, teilt der BdSt mit.

Steuerberater beauftragen als Notlösung

Eine weitere Möglichkeit ist die Beauftragung eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins. „In diesem Fall verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis Anfang März 2027“, erklärt Karbe-Geßler. Dies kann für viele Steuerzahler eine effektive und entlastende Notlösung sein – auch wenn kurzfristig nicht jeder Berater freie Kapazitäten hat. Wer also merkt, dass die Zeit knapp wird, sollte sich umgehend nach einem Steuerberater umsehen.

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Unvollständige Erklärung einreichen

Wer es zeitlich gar nicht schafft, kann dem BdSt zufolge zudem eine unvollständige Steuererklärung einreichen. Wichtig ist dabei, fehlende Angaben klar zu kennzeichnen und zeitnah nachzureichen. Auf diese Weise lässt sich zumindest die Frist wahren und ein Verspätungszuschlag vermeiden. Denn dieser kann empfindlich ausfallen: Mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat werden fällig. Zudem drohen Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen, die meist zum Nachteil der Steuerzahler ausfallen. Wer früh reagiert und seine Optionen nutzt, kann finanzielle Nachteile vermeiden und wertvolle Zeit gewinnen.

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